Chef will nicht dass man in der ersten Arbeitsstunde auf Klo geht?

11 Antworten

Ganz klar - nein, der Arbeitgeber darf dir nicht verbieten, auf die Toilette zu gehen. Toilettenpausen müssen immer gewährt werden und man muss auch währenddessen nicht erreichbar sein, also z.B. ein Telefon mitnehmen. Es gibt dazu einige Urteile vom Bundesarbeitsgericht. Das gilt auch in sensiblen Bereichen - der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich zu schauen, dass auch jeder mal aufs Klo gehen kann und während dieser Zeit nicht erreichbar ist. Es ist den Arbeitgebern zuzumuten zu wissen, dass man als Mensch / Arbeitnehmer auch mal aufs Klo muss.

Wenn dein Arbeitgeber der Auffassung ist, dass du zu oft und zu lang aufs Klo gehst, darf er für sich die Zeiten dokumentieren, wie oft und wie lang du das machst. Das Installieren einer Kamera in der Toilette ohne dem Wissen des Arbeitnehmers ist völlig unzulässig. Wenn das ein Arbeitgeber machen würde, könnte man ihn sofort anzeigen.

Wenn deine Toilettenzeiten unverhältnismäßig lang und oft sind, darf er dich darauf ansprechen und dich auffordern, weniger häufig auf Toilette zu gehen.

Es gibt beispielsweise ein Urteil vom Arbeitsgericht Köln was besagt, dass es in Ordnung ist, täglich bis zu 30min auf der Toilette zu verbringen, da es dafür auch medizinische Gründe gab. Der Arbeitgeber wollte das Gehalt anteilig kürzen - es wurde vollständig abgelehnt, er musste trotzdem das volle Gehalt zahlen.

Da es bei dir ja auch medizinische Gründe gibt, die du vorweisen könntest, kann dir überhaupt nichts passieren, da sogar die 30min im Präzidenzfall völlig ok waren. Wahrscheinlich müsstest du dafür mindestens 45-60min regelmäßig auf Toilette sein, damit der Arbeitgeber da irgendeine Chance hätte dagegen vorzugehen. Außerdem - wer macht sich schon die Mühe und dokumentiert über mehrere Wochen lückenlos, dass du jeden Tag 45min oder länger am Klo bist? Wenn ein paar Tage dabei sind, wo du unter 30min warst, kann er letztendlich mit der ganzen Dokumentation wieder von vorne anfangen.

Fazit: du kannst so oft und lang auf die Toilette gehen, wie du das brauchst, solange die durchschnittliche Zeit von 30min pro Arbeitstag nicht deutlich über längere Zeit überschritten wird. Du musst auch nicht dafür ausstempeln o.ä. und musst währenddessen auch nicht erreichbar sein. Es darf nicht von der Pause abgezogen werden.

Toilettengänge dürfen nicht verweigert werden.

Allerdings kann ich schon nachvollziehen, dass es auffällig ist, wenn jemand immer direkt nach Arbeitsbeginn und dann alle X Minuten auf der Toilette verschwindet.

Du solltest das Gespräch mit deinem Chef suchen und ihm deine gesundheitlichen Probleme schildern. Nein, dazu bist du nicht verpflichtet, aber reden hilft nunmal.

Komisch finde ich allerdings, dass du vor 10 Tagen noch in einem Beitrag behauptet hast, du seist arbeitslos und hättest ab Dezember eine neue Stelle....

Reden wenn nix ändert dann zu deren Chefs gehen auf klo gehen ist grundrecht darf man nicht ver verbieten

Wenn du einen Reizmagen hast, dann kann dir das auch ein Arzt attestieren. Und eine E-Mail ist nun mal keine Abmahnung. Es ist deinem Chef, der vermutlich nichts von deinen Darmproblemen weiß, einfach aufgefallen, dass du, kaum in der Arbeit, schon auf dem Klo verschwindest.

Reden kann auch hier weiterhelfen. Allerdings solltest du mit deinem Chef reden und dich nicht hier über ihn beschweren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Was ist denn das für ein Arbeitgeber? Oh Gott. Man kann doch niemandem vorschreiben, wann er zur Toilette zu gehen hat. Eine Abmahnung kannst du dafür nicht bekommen, es gibt gewisse Arbeitsschutzgesetze. Also echt mal ....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung