Chef toxisch?

2 Antworten

Welche Absichten er hat weiß hier niemand ABER

BIST du denn nun Geschäftsführer oder bist du es nicht? Wenn du es BIST, dann würde ich mich an deiner Stelle dringend in die Pflichten eines Geschäftsführers einarbeiten... du haftest nämlich im Schlimmsten Falle, wenn irgendetwas schief läuft... und das kann auch in Richtung Haftstrafe gehen, wenn du z.B. eine Insolvenz nicht beantrags, wenn sie beantragt werden müsste (sofern es eine juristische Person ist).

Wie gesagt... ich habe keine Ahnung was dein Chef da genau macht und welche Absichten er hat aber wenn du so offensichtlich nicht informiert wirst (dir kommt es ja auch komisch vor), dann würde ich mich umso mehr um meine Pflichten kümmern (wenn ich denn welche habe), insbesondere wenn dir ohnehin alles dubios vorkommt, du keine wirkliche Ahnung von der Selbständigkeit hast und alles 'irgendwie so läuft'.

Sorry, aber auf mich wirkt diese Chance wirklich etwas seltsam und dein Einstieg in so ein Abenteuer eher naiv

Ellalehm 
Fragesteller
 20.02.2024, 19:15

Ja vor Allem steuert er das Ruder und es liegt nicht in meiner Hand auch wenn ich GF bin. Das heißt er kann das Spiel warm kalt spielen wie es ihm passt

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Ellalehm 
Fragesteller
 20.02.2024, 19:20
@BeviBaby

GmbH….
scheisse in was hab ich mich da verwickelt 🤦🏽‍♀️

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BeviBaby  20.02.2024, 19:24
@Ellalehm

Wenn du wirklich als Geschäftsführer eingetragen bist, dann hast du eine Position übernommen, von der du keine Ahnung hast.

Bist du denn eingetragen? Ihr müsstet die Firma oder zumindest deine Ernennung mal irgendwann beim Register angemeldet haben.

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Ellalehm 
Fragesteller
 20.02.2024, 19:30
@BeviBaby

Ja ich bin überall eingetragen. Die Firma ist gegründet und ich stehe als Geschäftsführung drinnen… wie komme ich da jetzt wieder raus, ich muss ruhig handeln und ihm sagen dass das nichts für mich ist und ich mich als GF zurückziehen will, und die Firma gibts aber erst ein paar Monate. Weiß nicht wie er reagieren wird

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BeviBaby  20.02.2024, 19:39
@Ellalehm

Es gibt online gute Beschreibungen für Möglichkeiten das Amt niederzulegen, wenn du es denn möchtest: Grundsätzlich erklärt man die Niederlegung gegenüber den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung... muss grundsätzlich keine Form haben, es kann aber eine im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein, da auf jeden Fall reinschauen. Ansonsten: Schriftlich mit Zustellnachweis.

Dann müsste die Änderung theoretisch zur Änderung beim Handelsregister angemeldet werden.

Lass dich hier aber besser beraten, denn es kann sein dass auf einen Geschäftsführer Haftungsprobleme zukommen, wenn die Niederlegung des Amtes zur Unzeit erfolgt... halte ich hier eher für gering, aber ich hab ja keine Ahnung von eurer GmbH konkret.

Dadurch dass du als Geschäftsführer ausscheidest wärst du, nebenbei, nicht aus der Firma draußen, du wärst weiterhin Gesellschafterin.

Aber wie gesagt... lass dich da bitte erstmal beraten und überleg dir das. Es kann ja durchaus auch sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Allerdings solltest du so eine Position nicht übernehmen, wenn du wirklich KEINE Ahnung von sowas hast, eben gerade weil sie auch mit Risiken verbunden ist.

Falls du dich entschließen möchtest weiterzumachen gibt es auf jeden Fall auch Kurse, die du z.B. besuchen könntest. (Sowas macht man halt eher bevor man sowas startet).

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Ellalehm 
Fragesteller
 20.02.2024, 19:47
@BeviBaby

Ich habe nicht das Gefühl dass er mich da jetzt in Schwierigkeiten bringen möchte, aber er versucht die Kontrolle über mich zu haben durchs Unternehmen, weil ich ihm auf irgendeiner Art gefalle und er weiss als GF kann ich nicht so leicht das Unternehmen verlassen als normale Angestellte. Er hat mich in der Hand und mein Bauchgefühl sagt mir das es so ist, außer ich täusche mich gewaltig… werde es mir noch gut überlegen und mich informieren wie ich mich am schnellsten lösen kann.

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Tja falls du finanziell nicht im Risiko bist und pünktlich dein Gehalt bekommst, kannst du es erstmal locker sehen. Hoffentlich ist es keine GmbH und du bist Geschäftsführerin, dann hängst du nämlich mit deinem kompletten Privatvermögen in der Haftung. Auch Anteile sind nicht immer vorteilhaft, denn sie beziehen sich nicht nur auf Gewinne sondern auch auf Verluste. Eine Firma die null Aufträge hat, sehr dubios das Ganze. Such dir lieber eine echte Arbeit, mein Tipp.

BeviBaby  20.02.2024, 19:10
Hoffentlich ist es keine GmbH und du bist Geschäftsführerin, dann hängst du nämlich mit deinem kompletten Privatvermögen in der Haftung.

Wäre sie als PhG bei Personengesellschaften auch. Und das wird sie wohl sein, wenn sie in der Geschäftsführung ist, weil Selbstorganschaft.

Bei der GmbH hängt sie glücklicherweise nur in der Haftung, wenn sie Mist baut (da haftet ja eher die GmbH) aber ja... keine Situation in der ich stecken wollen würde...

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Rennegent  20.02.2024, 19:16
@BeviBaby

"Geschäftsführer" eines Einzelfirma, also Einzelkaufmanns., die einem Dritten gehört, ist normaler Angestellter. Der kann auch haften aber begrenzt. Geschäftsführer einer GmbH oder UG, Vorstand einer AG, einer Genossenschaft, eines Vereins, das sind gesetzliche Vertreter, auch Organe genannt. Sie haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

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BeviBaby  20.02.2024, 19:23
@Rennegent
Sie haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen.

Bei Pflichtverletzung, aber nicht grundsätzlich. Dafür ist ja die GmbH da... die haftet grundsätzlich.

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Ellalehm 
Fragesteller
 20.02.2024, 19:15

Das werde ich höchstwahrscheinlich auch tun…

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