Campingplatzbeleuchtung?
Aus wirtschaftlichen Gründen hat unser Campingplatzbetreiber die Beleuchtung der Wege abgeschaltet. Es ist wirklich gefährlich im dunklen die Toiletten aufzusuchen. Die Beleuchtung im Sanitär Bereich allerdings ist noch an. Gibt es irgendeine Campingplatzverordnung, die das regelt. Gibt es überhaupt gesetzliche Regeln, an die sich der Campingplatzbetreiber halten muss. Oder an wähn kann ich mich wenden. Der Platz ist in Niedersachsen. Danke für die Antworten.Quadrat50666
5 Antworten
Dann nutz doch einfach eine Taschenlampe (oder das Licht vom Handy?) Campingplatzbetreiber sind nicht dazu verpflichtet, dir den Weg zu beleuchten. ausserdem wäre das auch eine enorme Energieverschwendung.
Wie das gesetzlich ist, kann ich leider nicht sagen. Aber ich habe sowas schon oft erlebt und schätze deshalb, dass es erlaubt ist. Aber beim Camping hat man für gewöhnlich ja immer Taschenlampen dabei, die dass dann regeln
§ 13 Beleuchtung
(1) Die Wascheinrichtungen und die Abortanlagen der Camping- und Wochenendplätze müssen eine ausreichende elektrische Beleuchtung haben.
(2) Die Fahrwege von Campingplätzen mit mehr als 50 Standplätzen müssen eine zur Orientierung ausreichende elektrische Beleuchtung haben. Für Fahrwege kleinerer Campingplätze kann eine solche Beleuchtung verlangt werden.
Es hängt von der Anzahl der Standplätze ab.
Aber wie hier schon erwähnt wurde, sollte jeder Camper eine Taschenlampe haben.
Wir campen nun schon über 50 Jahre und es gab bisher kaum ein CP auf dem die Nacht über die Wege beleuchtet waren. Ob es nun eine Pflicht gibt kann ich nicht sagen aber uns hat es nie gestört. Wir haben immer Taschenlampen dabei, andere laufen mit Stirnlamen rum, wo ist das Problem? Das Sanitätsgebäude ist ja Beleuchtet und da weis man wo man langlaufen muss.
Nehme doch eine solide Allzweck-Taschenlampe mit. Notfalls kannst du es dann auch als Selbstverteidigung benutzen.