Busticket verloren, Strafe?

6 Antworten

Langsam. Ruhig bleiben. Kein Grund zu weinen.

Eine Strafanzeige wird es nicht geben und wenn, wird sie folgenlos bleiben. Denn du warst noch keine 14 Jahre alt. Somit kannst du dich zwar strafbar machen, aber strafrechtlich nicht belangt werden.

Denn du bist noch nicht strafmündig ( § 19 StGB ) .  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Du jedoch hast dich hier dem Grunde nach nicht strafbar gemacht, da du zum Zeitpunkt der Kontrolle tatsächlich im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen bist. Du hast sie nur lediglich nicht bei dir gehabt. Das aber ist kein Gesetzesbruch.

Es ist nun deine Pflicht, dem Verkehrsunternehmen nachzuweisen, dass du eine zum Zeitpunkt der Kontrolle gültige Fahrkarte hattest.

Mache bitte von deiner Fahrkarte vorsorglich eine Kopie und behalte die Kopie bei dir in deinem Zimmer. Falls mal jemand dir deine Original Karte später nicht mehr aushändigen sollte und behauptet, du hättest keine Karte gehabt.

Wenn es in eurer Stadt Service Points des Verkehrsunternehmens gibt oder deren Firmensitz nicht weit ist, dann gehst du die kommende Woche da hin, zeigst den Beleg ( "Strafzettel" ) und deinen Fahrschein vor und sagst, dass du somit im Besitz eines gültigen Fahrscheins warst.

Dann dürfen nicht mehr 100 €, sondern aufgrund des Verwaltungsaufwands nur noch ca. 5 € von dir verlangt werden. Oft werden auch mehr als 5 € verlangt. Maximal 10 € . Ich halte alles über 5 € für nicht gerechtfertigt.

Eigentlich empfinde ich auch 5 € als zu viel. Ist ähnlich wie bei Mahnungen wegen Zahlungsverzug. Also bestehe darauf nicht mehr als 5 € zu zahlen. Mehr ist nicht zu rechtfertigen.

Wenn es bei euch keine Service Points gibt und auch das Verkehrsunternehmen zu weit weg ist, dann machst du eine Kopie von deiner Fahrkarte und dem Beleg. Am besten jeweils eine Farbkopie oder gute Schwarz-weiß Kopien.

Schreib dann dem Verkehrsunternehmen einen Brief. Mit deinem Namen und deiner Anschrift. Schildere das du am .. .. .... ohne Fahrschein erwischt wurdest und diesen nun nachreichst.

Aufgrund dessen soll das Verkehrsunternehmen von der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 100 € absehen. 100 € scheint mir ziemlich viel. 60 € sind eigentlich üblich. 

Dann wirst du ja sehen, was die dir als Antwort schreiben, die ca. 7 - 14 Tage braucht. Mehr als 5 € zahlst du - wie geschrieben - nicht an die. Auch wenn sie 8 € von dir verlangen.

In Zukunft deine Fahrkarten immer fest und sicher verstauen. Zum Beispiel im Fach bei deiner Geldbörse, wo Karten usw. rein kommen.

Und brav sein.  ^^  :D

Vielen dank. Ich habe die Karte abfotografiert. Es war zwar eine stundenkarte aber samstags sind alle stundenkarten bis mitternacht gültig. Glaubst du es sit auch möglich diese nachzuweisen, wenn darauf kein name steht oder so?

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Vielen dank! Ich bin jetzt aufjedenfall erleichtert. 

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@Vythica

Selbstverständlich kannst du deine Fahrkarte auch nachweisen, wenn dort kein Name drauf steht. Die meisten Fahrkarten sind ohne Namen.

Wichtig ist nicht, ob auf der Fahrkarte ein Name drauf steht, sondern ob die Fahrkarte zum Zeitpunkt deiner Kontrolle gültig war. Und das ist sie.

Lass dich bei der Vorlage nicht übers Ohr ziehen. Also nicht mehr als 5 € zahlen, egal was der Mitarbeiter zu dir für eine Summe sagt.

Und lass dir unbedingt eine Quittung über deine Zahlung und wegen der Vorlage deiner Fahrkarte geben.

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@MaikGoldAnwalt

Manche Menschen meinen mit Kindern umgehen zu können, wie sie lustig sind. Nur weil du 12 bist, hast du aber nicht wesentlich weniger Rechte. Natürlich kannst du auch an einen total netten Mitarbeiter geraten.

Dennoch:  mehr als 5 € musst du nicht zahlen. Auch wenn der Mitarbeiter sich auf die AGB und Richtlinien seines Unternehmens beruft und diese dir vorlegt.

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Dankeschön. Ich werde mit meiner älteren Schwester darüber reden und morgen die karte nachweisen. :) Ahja wo ist der "hilfreichste Antwort" button? :o :D

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@Vythica

Wie lieb du bist.  :)

Als hilfreichste Antwort kannst du erst eine selbige auszeichnen, wenn die Frage mindestens 24 Stunden alt ist.  :)

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Strafrecht ist hier fehl am Platz, es ist eine zivilrechtliche Sache. Auch war deine Klientin eben nicht im,Besitz eines Tickets.  

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@Rheinflip

Es ist nicht fehl am Platz. Zumal - wenn du lesen und denken könntest - es nur beiläufig von mir erwähnt worden ist.

Wenn sie ihr Ticket nicht nachweisen würde oder könnte, dann würde der Tatbestand des § 265a StGB auch tatsächlich erfüllt sein.

Also ist das Strafrecht hier relevant. Zudem ist es nicht meine Klientin. Denn ich bin kein Anwalt. Aber so nennen darf ich mich hier.

Wäre es meine Klientin, dann würde ich die Kommunikation mit ihr 1.)   bestimmt nicht über dieses Forum hier suchen und 2.)  nur unter Einbeziehung ihrer Eltern.

Meine Güte - "Menschen" gibt es.....

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Um die Strafe kommst Du wohl leider nicht rum. Der Kontrolleur hört jeden Tag viele Geschichten, er kann nicht feststellen ob Du die Wahrheit sagst. Leider steht auch auf Deinem Fahrticket nicht Dein Name so ist es leider auch kein Beweis dass es von Dir kommt.

Es ist schade und viel Geld, aber Du wirst wohl zahlen müssen, aber ich denke fahren ohne Ticket sind 60 €. Das ist auch noch genug und viel

Ok schade... 

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Was für ein Unsinn. Mach dem Kind nicht unnötig Angst/Sorge!

Auf dem Ticket muss kein Name stehen. Dann könnte der Kontrolleur ja bei jeder Kontrolle, jeden Ticket Besitzer - ohne Name auf dessen - der Leistungserschleichung bezichtigen.

Bei jedem Verkehrsunternehmen gibt es auch Tickets ohne Namen.

Sie oder er muss überhaupt nicht zahlen. Keine 100 €, keine 60 €, sondern wenn dann nur maximal 5 € für die verspätete Vorlage ihres Tickets.

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Die schwarzfahren-Strafe ist für dich nicht rechtswirkend, da du unter 18 keinen Vertrag mit dem Unternehmen schließen darfst...und somit bist du außen vor...daran denkt wirklich keiner.

Einfach mal die Eltern drauf ansprechen und fragen, ob sie ne Rechtsschutzversicherung haben.

Doch,  Geschäfte darf man abschließen. 

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Geh mit deinen Vater dorthin zu dem Büro und dann soll er das klären. Von Männern haben die Angestellten immer noch respekt. Wenn die Eltern einen Rechtsschutz haben soll die das bzw. der Anwalt sich mit denen auseinander setzen.

Du musst die Karte nachweisen.

Wie genau geht das? Also auf dem strafzettel steht eine adresse, soll ich damn dorthingehen und ihnen die karte zeigen? Wird das mit 12 jahren alleine gehen?

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@Vythica

Mach das am besten mit deinem Erziehungsberechtigten, alleine am besten nicht.

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. Auf der Karte steht ja nicht mein name drauf oder so... Glaubst du es wäre hilfreich es nachzuweisen? also ob sie uns das glauben..

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@Vythica

Ich habe ein Ticket, wo mein Name draufsteht, tut mir leid, ich habe nicht richtig darüber nachgedacht.

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@Vythica

Du kannst zu dem Unternehmen selbstverständlich ohne deine Eltern gehen und deine Fahrkarte nachweisen.

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