Dir steht die zweite Jacke tatsächlich nicht zu. Das ist dir bewusst. Was macht man da? Genau, man schickt sie unter schriftlicher Schilderung des Sachverhaltes ( Name, Adresse und Kundennummer nicht vergessen ) an den Absender zurück.
Wenn du das unterlässt, dann machst du dich zumindest eines moralischen Betruges schuldig. Hier in Form einer zivilen ungerechtfertigten Bereicherung.
Denn der Absender hat gegen dich wegen der zweiten Jacke einen Herausgabe Anspruch nach § 985 BGB . Also ja - das Versandhaus hat ein Recht die zweite Jacke zurück zu bekommen.
Kürzlich verrechnete sich eine Kassiererin zum meinen Gunsten. Ich bekam ca. 1,30 € zu viel ausgezahlt, was ich sofort merkte. Was tat ich? Ich gab es ihr sofort zurück. ( und hob mich so wohlwollend von der Masse ab )
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html