Kann nicht mehr weinen...depressiv?

Also.. Bin 13w Ich wurde vor knapp 4 Jahren sehr von meiner Klasse gembbt & hab mich damals gertzt, da alles schisse lief.. Meine Eltern wollten sich trennen usw.. Meine Geschwister haben mich immer fertig gemacht.. Ich wurde via Internet gembbt.. Ich hab immer so oft geweint.. Und nun fast dasselbe.. ich habe meine aller beste Freundin verloren, weil ich ihr nicht mehr wichtig bin. Ich habe Liebeskummer, weil ich mich nicht entscheiden kann wen ich liebe.. & dann hab ich Angst vor EINER Lehrerin von mir, weil sie mich hsst & einfach immer sche zu mir ist.. Wer mehr darüber erfahren will, einfach in den Kommentaren erwähnen.. Jedenfalls.. Meine Eltern wollten sich schon wieder trennen & ich habe mich wieder gertzt.. Da ich abnehmen wollte, hab ich mir häufig den Finger in den Hals ... naja.. Eigentlich turne ich gerne, aber ich kann nicht mehr.. Mir geht es immer irgendwie schlecht.. Und heute habe ich mich wieder gertzt & mir den Finger in den Hals gesteckt.. Man ich vermisse meine ehemalige abff so.. Und meine verstorbene Wüstenrennmaus usw.. Alle Leute, die mir wichtig sind, verletzen mich.. Mein bester Freund meint, dass ich nicht mehr seine beste Freundin bin. Mein Schwarm meldet sich nie bei mir.. Man es ist alles kcke.. Und niemand merkt, dass es mir sch**se geht.. Ich kann abends nicht mehr schlafen & wenn ich einmal geschlafen hab, will ich nie mehr aufhören... ich kann mich nicht mehr konzentrieren und ich bin alle Nase lang krank.. Nun bin ich seit fast nem Monat Vegetarierin & dachte es geht mir dann besser.. Nein.. Ich kann nicht mehr weinen.. Ich würde einmal gerne alles rausweinen, aber es geht nicht mehr.. Ich habe das Weinen verlernt... Und in der Schule tu ich immer so, als würde es mir megaa super gehen und so weiter.. Ich möchte nicht mehr raus gehen.. Ich trau mich nicht mit Fremden Leuten zu reden

Ich weiss nicht,ob ich was Wichtiges vergessen habe...

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-.-  .-.  :(((

Doch, ich merke das es dir schlecht geht. Bitte ritze dich nie wieder! Ritzen ist keine Lösung. 

Du kannst doch nicht deine wunderschöne Haut dafür bestrafen, dass irgendwelche Unterkreaturen meinen dich fertig machen zu müssen.

Du solltest Abends vorm einschlafen ASMR Videos auf YouTube schauen, vor allem hören. Denn die entspannen sehr.

Ansonsten solltest du dich in einer Tanz- oder Sportgruppe anmelden. Das stärkt dein Selbstbewusstsein.

Denke immer daran:  du bist gut, schlecht sind die meisten anderen.

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Schön das sie 14 ist. Genau ab diesem Alter kann man sie nämlich strafrechtlich verfolgen. Wäre sie 13 oder jünger, so könnte sie strafrechtlich nicht verfolgt werden ( § 19 StGB ).

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_19.html

Auch wenn die Person erst 14 sein soll ( was kaum zu glauben ist, aber kann ja an der Familie oder am Freundeskreis liegen ) und hier das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt - das sind ganz erhebliche Taten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_86a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_130.html

So erheblich, dass selbst bei einer 14 jährigen Ersttäterin ( ist das echt nen Mädchen? O-o ) 1 - 4 Wochen Jugendarrest und einige Arbeitsstunden drohen.

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Die Vorladung läuft so ab, dass da gar keiner erscheint. Denn das ist keine Pflicht.

Nein, die Polizei holt deine hintergossigen Freunde nicht ab, wenn sie nicht der Vorladung folgen. Sie müssen weder erscheinen, noch aussagen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge\_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

Wahrscheinlich gibt es jeweils 10 - 30 Sozialstunden.

Kann auch sein, dass der Staatsanwalt oder der Richter deine Freunde nur zu einem Gespräch einlädt, sie ermahnend belehrt und den Zeigefinger hebt.

Bei solchen Taten und aufgrund des Alters deiner Freunde kommt das ab und an mal vor.

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Wenn du bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend/arbeitssuchend gemeldet bist und diese Meldung ca. aller 4 Wochen persönlich bei der Arbeitsagentur auffrischen tust - dann ja.

Wenn du dich nachweislich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindest, dann auch ja.

Ansonsten siehe hier:

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

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Das Schreiben, wie in deiner Frage, schickst du so ab. Wenn du es schon abgeschickt hast, ist es umso besser. Es ist sehr gut formuliert.

Ein so großes ( im Übrigen ziemlich unseriöses ) Unternehmen wie 1 & 1, kann sich zweifelsfrei eines Inkassodienstes bedienen. Ob das jedoch notwendig ist, ist anzuzweifeln. Die Gebühren von Inkassobüros sind allgemein sehr strittig. Oft unzulässig.

Beispiel:

Du schuldest X 300 € . X wohnt nur 5 Km von dir entfernt. X erzielt mit dir keine Einigung, bzw. schaltet ohne großes drumherum gleich den 400 Km weit entfernten Y ein. Y versucht nun auch persönlich bei dir die 300 € einzutreiben. Hat deswegen Auslagen ( Sprit, Zugkosten usw. ) .

Aber was müssen dich die Auslagen von Y tangieren? Genau, gar nicht. Es ist X seine Sache, wie er die Kosten einfordert. Wenn er das kostenintensiv über Y macht, ist das seine Sache. Du musst die Dienste von Y jedenfalls nicht tragen.

So kann man es auch auf Inkassodienste ummünzen.

Du solltest an 1 & 1 die 12,99 € Hauptforderung plus 1,50 € bis 2 € Mahngebühren zahlen. Mehr nicht.

1 & 1 kann ja auch Erinnerungen und Mahnungen schreiben. Machen sie auch regelmäßig. Nur an das Telekommunikationsgesetz und an seine eigenen AGB hält man sich da nicht so gern.

Wozu dann also die Sache unnötig Kosten verursachend an ein Inkassodienst abgeben? 

Wenn 1 & 1 meint, dich mit der Einschaltung eines Inkassodienst schneller zur Zahlung bewegen oder einschüchtern zu können, dann ist das die Auffassung von 1 & 1 . 

Dieser Auffassung musst du aber nicht zustimmen. Nur wenn ein Gläubiger die ( unbestrittene ) Forderung über einen Rechtsanwalt einfordert, musst du dessen Gebühren in der Regel vollkommen übernehmen.

Inkassodienste sind nichts anderes als Witzfiguren.

Auch wenn der Bundesgerichtshof ( BGH ) wohl grundsätzlich bejaht, dass Inkassobüros nach den Rechtsanwaltvergütungsgesetz ( RVG ) abrechnen dürfen.

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Innerhalb von ca. 12 Monaten hast du 4 Betrugsstraftaten mit einem Gesamtschaden von 4.200 € begangen. Wobei die Gewerbsmäßigkeit hier ausgeschlossen werden kann.

Auch unter dem Gesichtspunkt, dass du wohl früher noch nichts mit der Justiz zu tun hattest, deutet hier alles auf eine Bewährungsstrafe hin.

Du solltest vor Gericht alles gestehen und Reue zeigen, da es sich eh nicht leugnen lässt. Ein Geständnis wirkt sich immer positiver auf ein Urteil aus.

Ich denke, dass du bei den 3.000 € je dreimal 1.000 € erhalten hast. Bleiben also einmal 1.200 € und dreimal 1.000 € .

Für die 1.000 € wirst du ca. jeweils 3 Monate Freiheitsstrafe erhalten. Für die 1.200 € ca. 4 Monate. Diese Taten werden dann zu einer Gesamtsstrafe zusammen gezogen. Diese wird ca. 9 Monate, ausgesetzt zu 2 oder 3 Jahren Bewährung, betragen.

Dein neuer Job fällt für das Urteil nur insofern positiv ins Gewicht, als das du dem Gericht und den Zeugen glaubhaft versprichst, deine Schulden zeitnah zu begleichen.

Warnung:

Machst du sowas in den nächsten Wochen noch einmal, kann Haftbefehl gegen dich wegen Wiederholungsgefahr ergehen und du kannst bis zu 6 Monate, bzw. bis zum Verhandlungsbeginn in Untersuchungshaft ( U-Haft ) kommen!

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Wenn du die neue Tat nach Rechtskraft beider Bewährungsstrafen getätigt hast, dann können - nicht müssen - durchaus beide Bewährungsstrafen fällig werden.

Beispiel:

Wurdest du dagegen im Dezember 2015 auf Bewährung rechtskräftig verurteilt, hast im August 2016 wieder eine Straftat begangen, wurdest in einer anderen Sache im Oktober 2016 erneut auf Bewährung rechtskräftig verurteilt, dann kann - wenn - nur die erste Bewährung widerrufen werden.

Denn die Tat aus August 2016 hast du in dem Fall vor der zweiten Bewährungsstrafe vom Oktober 2016 begangen.

Auch wenn man während laufender Bewährungen erneut straffällig wird, werden die Bewährungen nicht pauschal und automatisch immer widerrufen.

Aber bei dir wird es langsam ziemlich eng. Bitte mache eine Therapie wegen deinem Alk Problem.

Je eher du dich bei einer anmeldest, diese Anmeldung und deine Anwesenheit dort, dem Gericht unter Angaben beider Aktenzeichen ( die wo du unter Bewährung stehst ) nachweist, desto eher gibt man dir seitens der Justiz vielleicht noch mal ne Chance.

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Damit erklärst du, dass du die Wohnung grundsätzlich anmieten möchtest. Dazu gehören aber immer  2 . Nämlich du als Mietinteressent und der Vermieter.

Für mich wirkt eine Anmietungserklärung so, dass der Makler damit seine Provisionen einkassieren kann, du aber tatsächlich die Wohnung eventuell gar nicht erhältst.

Denn mit einer Anmietungserklärung allein hast du keinen Rechtsanspruch auf eine Wohnung. Den hast du nur, wenn der Vermieter und du einen ordentlichen Mietvertrag unterschrieben haben. Also Finger weg!

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Locker bleiben!

Mindestens 1.073,88 € müssen dir im Monat unbedingt ausgezahlt werden oder zur Verfügung stehen. Natürlich auch nur dann, wenn du mindestens so viel an Einkommen hast.

Du hast nun 6.000 € auf deinem gepfändeten P-Konto drauf. Ok. Wie geschrieben, müssen dir mindestens 1.073,88 € davon zur Verfügung stehen. Denn das ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag, der jedem zusteht.

Eventuell hat deine Bank dein Konto oder weitere Verfügungen eingefroren, weil der Verdacht der Geldwäsche besteht.

Du gehst also zu deiner Bank und fragst nach, ob und warum dein Konto eventuell gesperrt ist. Du solltest einen Nachweis ( Kopie ) über die 6.000 € deiner Bank vorlegen, damit der eventuelle Verdacht der Geldwäsche ausgeräumt werden kann.

Der Verdacht der Geldwäsche liegt oft dann vor, wenn du sonst über viel weniger Geld verfügen kannst und deine Bank sich die hohe Summe nicht erklären kann.

Ist das geklärt, so beantragst du bei deiner Bank, dass von deinem Guthaben die bestehende Pfändung sofort in voller Höhe, und ohne Einhaltung der üblichen Fristen, an den Gläubiger überwiesen werden soll.

Dafür musst du ziemlich sicher unterschreiben. Lies dir das Schriftstück vorher in Ruhe durch. Wirklich in Ruhe. Zu nichts drängen lassen. Es geht um viel Geld. Also nicht im vorbeigehen lesen, sondern in Ruhe und konzentriert. Erst dann unterschreiben. Verlange eine Kopie dieser Vereinbarung für dich.

Eh das Geld beim Empfänger - hier beim Gläubiger - ist, können ca. 10 Tage vergehen. Denn der Vorgang muss erst zur Pfändungsabteilung deiner Bank.

Bedenke:  deine Bank darf die Pfändung erst von deinem Konto nehmen, wenn der Gläubiger deiner Bank schriftlich bescheid gibt, dass sich die Pfändung erledigt hat. Von alleine darf die Bank deine Pfändung nicht heraus nehmen.

Du solltest also zeitnah nach Bezahlung der Pfändung deinen Gläubiger mit Aktenzeichen anschreiben, dass du am .. .. .... die Begleichung der Schuld bei deiner Bank veranlasst hast. Und um schriftliche Bestätigung der Zahlung und Pfändungsrücknahme an dich und deine Bank bittest.

Denn von alleine machen das die Gläubiger eher selten.

Wenn die Pfändung erledigt ist, dann kannst - nicht musst - du dein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto/

Du kannst dein P-Konto auch nach Erledigung der Pfändung so lassen wie es ist. Ein P-Konto ohne Pfändungen muss wie ein ganz normales Girokonto gehandhabt werden.

Hat man ein P-Konto aber darauf keine Pfändungen, dann gilt kein Freibetrag. Keine Pfändungen = keine Einschränkungen.

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Nein. Außer es war vorher bekannt und glaubhaft, dass der Spucker Aids oder eine andere schwerwiegende, ansteckende Krankheit hat.

Wenn nicht, so ist die Reaktion völlig überzogen und gerade nicht mit der Notwehr begründet.

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Wie kommst du denn auf einen Freibetrag von 1.670 € ? Wenn dann hast du einen Freibetrag von 1.703,21 € .

Bist du verheiratet? Falls ja, hast du deiner Bank deine Heiratsurkunde vorgelegt?

Kindergeld darf nicht gepfändet werden. Du musst aber deiner Bank durch Vorlage der Geburtsurkunde deines Kindes oder den aktuellen Kindergeldbescheid belegen, dass du Kindergeld erhältst.

Unterhalt ist ebenso wenig pfändbar. Aber auch hier musst du deiner Bank Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen vorlegen.

https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/voraussetzungen-fuer-die-pfaendung-von-unterhalt/

Wenn deine Bank das nicht akzeptiert, so musst du zu deinem Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung gehen. Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos. Sie stehen rechtlich über deiner Bank.

Nimm zum Gericht deinen Personalausweis, deinen P-Konto Vertrag, Lohnnachweise ab 1.12.2016, deine Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde deines Kindes, Mietvertrag und Kontoauszüge ab 1.12.2016 mit.

Hast du überhaupt Pfändungen? Wenn nicht, dann muss dir deine Bank jedes Guthaben sofort zur Verfügung stellen. Auch zum Beispiel 5.000 € monatlich.

Das einbehaltene Geld darf deine Bank in dem Fall gar nicht einbehalten.

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Das Eine ( 14 € ) ist ein Diebstahl geringwertiger Sachen nach § 242 StGB in Verbindung mit § 248a StGB . Das Andere ( 56 € ) ist ein normaler Diebstahl nach § 242 StGB .

Egal, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird - die Bestrafung sollte mild ausfallen.

Wenn eine Vorladung von der Polizei kommen sollte, so gehst du dort auf keinen Fall hin. Es ist keine Pflicht zur Polizei zu erscheinen. Vorladung hin oder her.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

Wenn du Hausverbot bekommen hast, dann musst du dich daran halten. Ein Hausverbot ist auch mündlich ausgesprochen sofort wirksam.

Was du nicht zahlen musst, ist eine Vertragsstrafe oder "Fangprämie" von dem Laden, falls dieser sie gegen dich erhoben hat.

http://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

Eine wahrscheinliche Strafe gegen dich sind 10 bis 30 Sozialstunden. Wie alt bist du denn?

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Deine Frage liest sich sehr ungesund!

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Ist Ihre Kündigung Wirksam und mein Mietvertrag ungültig?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Habe vor ca. einem Monat meinen Mietvertrag unterschrieben (natürlich auch der Vermieter.) Hatte auch zunächst einen Schlüssel der Wohnung und habe dort komplett alles neu renoviert. Alle Räume waren komplett leer, außer das Schlafzimmer. Dort standen noch Möbel etc der Vormieterin. Diese hat auch noch für Februar Miete bezahlt, und hat also auch noch den kompletten Monat Zeit, Ihre Sachen aus der Wohnung zu holen. Mittlerweile hat Sie mir den Schlüssel wieder abgenommen, weil sie ganz plötzlich nicht mehr möchte, dass ich in die Wohnung gehe. (Musste ich akzeptieren, sie hat immerhin noch für diesen Monat Miete bezahlt.) Jetzt kam meine Vermieterin heute ernsthaft zu mir und erzählt mir, dass die Vormieterin doch nicht aus der Wohnung ausziehen möchte. Die Vormieterin hat anscheinend nur mündlich gekündigt und hat es sich jetzt spontan anders überlegt. Was soll ich jetzt machen? Was sind meine Rechte? Ist mein Mietvertrag überhaupt gültig? Die Vormieterin wohnt schon seit über zwei Monaten bei jemand anderem, während ich dort renoviert habe war sie NIE da und wie gesagt, die Wohnung war komplett leer, sogar ohne Boden. Und kann ich das Geld zurück einfordern, dass ich bis jetzt in die Wohnung investiert habe?

Ich bitte um Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter. Sowas habe ich noch nie erlebt. Wie kann ein Vermieter eine Wohnung Vermieten, die anscheinend nichtmal formgerecht gekündigt wurde???

Ich wäre sehr dankbar für Antworten.

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Inwiefern die Vormieterin mündlich oder schriftlich gekündigt hat, ist rechtlich irrelevant.

Du kannst ab Einzugsdatum, was auf deinem Mietvertrag steht, dort einziehen. Wenn das dein Vermieter oder die Vormieterin verweigert, kannst du die Polizei rufen und die Entfernung der Vormieterin verlangen.

Du solltest dann unbedingt das Schloss der Wohnungstür auswechseln ( lassen ). Das Original Schloss musst du aber aufbewahren und bei Mietende wieder einbauen.

Wenn die Polizei nicht hilft oder es weiter Zicken gibt, dann musst du bei deinem Amtsgericht eine Einstweilige Anordnung beantragen. Und zwar auf Besitzeinweisung in deine Wohnung.

Dein Mietvertrag ist gültig, aber der der Vormieterin eventuell auch. Das ist ein Problem, welches meine obigen Zeilen vielleicht falsch erscheinen lassen.

Dein Vermieter ist auf jeden Fall abartigst krank! Wieso du dir überhaupt die Schlüssel abnehmen lassen hast, ist fragwürdig.

Kann es sein, dass der Vermieter und die Vormieterin unter einer Decke stecken und das Mietverhältnis nur unter den Vorwand mit dir abgeschlossen haben, dass du die Bude renovierst?

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