Locker bleiben!
Mindestens 1.073,88 € müssen dir im Monat unbedingt ausgezahlt werden oder zur Verfügung stehen. Natürlich auch nur dann, wenn du mindestens so viel an Einkommen hast.
Du hast nun 6.000 € auf deinem gepfändeten P-Konto drauf. Ok. Wie geschrieben, müssen dir mindestens 1.073,88 € davon zur Verfügung stehen. Denn das ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag, der jedem zusteht.
Eventuell hat deine Bank dein Konto oder weitere Verfügungen eingefroren, weil der Verdacht der Geldwäsche besteht.
Du gehst also zu deiner Bank und fragst nach, ob und warum dein Konto eventuell gesperrt ist. Du solltest einen Nachweis ( Kopie ) über die 6.000 € deiner Bank vorlegen, damit der eventuelle Verdacht der Geldwäsche ausgeräumt werden kann.
Der Verdacht der Geldwäsche liegt oft dann vor, wenn du sonst über viel weniger Geld verfügen kannst und deine Bank sich die hohe Summe nicht erklären kann.
Ist das geklärt, so beantragst du bei deiner Bank, dass von deinem Guthaben die bestehende Pfändung sofort in voller Höhe, und ohne Einhaltung der üblichen Fristen, an den Gläubiger überwiesen werden soll.
Dafür musst du ziemlich sicher unterschreiben. Lies dir das Schriftstück vorher in Ruhe durch. Wirklich in Ruhe. Zu nichts drängen lassen. Es geht um viel Geld. Also nicht im vorbeigehen lesen, sondern in Ruhe und konzentriert. Erst dann unterschreiben. Verlange eine Kopie dieser Vereinbarung für dich.
Eh das Geld beim Empfänger - hier beim Gläubiger - ist, können ca. 10 Tage vergehen. Denn der Vorgang muss erst zur Pfändungsabteilung deiner Bank.
Bedenke: deine Bank darf die Pfändung erst von deinem Konto nehmen, wenn der Gläubiger deiner Bank schriftlich bescheid gibt, dass sich die Pfändung erledigt hat. Von alleine darf die Bank deine Pfändung nicht heraus nehmen.
Du solltest also zeitnah nach Bezahlung der Pfändung deinen Gläubiger mit Aktenzeichen anschreiben, dass du am .. .. .... die Begleichung der Schuld bei deiner Bank veranlasst hast. Und um schriftliche Bestätigung der Zahlung und Pfändungsrücknahme an dich und deine Bank bittest.
Denn von alleine machen das die Gläubiger eher selten.
Wenn die Pfändung erledigt ist, dann kannst - nicht musst - du dein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln lassen.
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto/
Du kannst dein P-Konto auch nach Erledigung der Pfändung so lassen wie es ist. Ein P-Konto ohne Pfändungen muss wie ein ganz normales Girokonto gehandhabt werden.
Hat man ein P-Konto aber darauf keine Pfändungen, dann gilt kein Freibetrag. Keine Pfändungen = keine Einschränkungen.