Busführerschen trotz eintrag im führungszeugnis?

2 Antworten

Den Führerschein kannst du machen. Das ist ein administrativer Vorgang, bei dem deine fahrtechnische Eignung geprüft wird.

Allerdings können Busbetriebe der Öffentlichen Hand vor einer Anstellung einen Auszug aus dem Führungszeugnis verlangen. Das hat dann aber mit der Anstellung zutun, nicht mit der grundsätzlichen Fahrerlaubnis.

Renerene71855 
Fragesteller
 29.09.2021, 19:22

Habe heute auch mit der führerschein Stelle telefoniert da sagten die mir das.

Habe heute mit der führerschein Stelle gesprochen ,

Die sagten mir das die meine Papiere weg geschickt haben,und darauf warten das der neue führerschein zurück kommt ,damit die dem Auftrag an den TÜV weitergegeben können .

Das hat sich für mich so angehört,als wenn dem busführerschein nichts im Weg steht .

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Renerene71855 
Fragesteller
 29.09.2021, 19:24
@tenno5034

Ok vielen Dank für die Hilfe

Und mit der Einstellung bei einem Unternehmen werde ich da mit offenen Karten spielen

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tenno5034  29.09.2021, 19:25
@Renerene71855

Wenn du zu einem Busbetrieb willst, der für die Öffentliche Hand fährt, Linienbus, Schulbus oder so. Aber ein Reisebusunternehmen wird das kaum kratzen.

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Ja, und das wird es mit großer Sicherheit auch. "Personenbeförderung" ist eine ganz andere Geschichte, als "privates Fahren". Eine MPU bestanden zu haben um den PKW-FS wiederzubekommen, reicht da nicht.

Renerene71855 
Fragesteller
 12.09.2021, 18:29

Damals beim strassenverkehrsamt sagten die mir das ich auch andere fs klassen machen kann gibt es denn Möglichkeiten den Führerschein trotzdem zu machen mit Auflagen?

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Jurius  12.09.2021, 18:42
@Renerene71855

Ein Personenbeförderungsschein ist keine Führerscheinklasse im eigentlichen Sinn. Mit der Aussage war also eher gemeint, dass Du auch z.B. Motorrad usw. machen dürftest. Für den P-Schein gelten verschärfte Bedingungen, § 48 Abs. 4 Nr. 2a FeV. Selbst andere Straftaten (die auf den ersten Blick gar nichts mit Straßenverkehr zu tun haben) können dem im Wege stehen.
Ob es trotzdem möglich ist, muss man im konkreten Einzelfall mit der zust. Fahrerlaubnisbehörde klären. Außerdem ist -sowieso, also völlig unabhängig von der Vorstrafe- eine erneute ärztliche Begutachtung angesagt, § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV . Auch auf deren Ergebnis wird es maßgeblich mit ankommen.

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Renerene71855 
Fragesteller
 12.09.2021, 18:52
@Jurius

Du meinst das ärztliche Gutachten mit reaktionstest und alles drum und dran ?

Das hab ich schon hinter mir und laut dem Gutachten kann ich das machen

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Renerene71855 
Fragesteller
 12.09.2021, 20:32
@Renerene71855

Ich weis ja nicht ob das eine Rolle spielt aber ich bin auch noch nie mit Drogen oder irgendwelchen verkehrsdelikten im strassenvehrker aufgefallen

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Jurius  12.09.2021, 22:12
@Renerene71855

Wie gesagt: Auch Straftaten die nichts mit Alkohol, Drogen, Straßenverkehr zu tun haben, können der Erteilung eines P-Scheins entgegenstehen. Um was für Drogen ging es denn? Wenn es irgendwas anderes als Cannabis war, stehen die Chancen eh schlechter, als wenn es Cannabis war. Aber grds. musst Du das mit Deiner zust. FS-Stelle klären, ob "was geht" oder nicht.

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Jurius  12.09.2021, 22:14
@Renerene71855

 Ich meine das aus § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV. Ob das das ist, das Du schon gemacht hast, weiß ich nicht.

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Jurius  15.09.2021, 15:32
@Renerene71855

amphetamine (= "harte Drogen" iSd. FEV) sind gaaanz schlecht ... Wie gesagt: Such das Gespräch mit der Fahrerlaubnisbehörde.

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Renerene71855 
Fragesteller
 29.09.2021, 15:09
@Jurius

Habe heute mit der führerschein Stelle gesprochen ,

Die sagten mir das die meine Papiere weg geschickt haben,und darauf warten das der neue führerschein zurück kommt ,damit die dem Auftrag an den TÜV weitergegeben können .

Das hat sich für mich so angehört,als wenn dem busführerschein nichts im Weg steht .

Oder täusche ich mich da?

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