Busführerschen trotz eintrag im führungszeugnis?
Hallo hab mal eine frage ich habe vor einem jahr mein fs klasse b gemacht und musste eine mpu machen weil ich ein eintrag im führungszeugnis haben wegen Drogen
Jetzt habe ich die chance bekommen einen fs klasse d zu machen könnte das strassenverkehrsamt meinen Antrag ablehnen wegen dem Eintrag im führungszeugnis
2 Antworten
Den Führerschein kannst du machen. Das ist ein administrativer Vorgang, bei dem deine fahrtechnische Eignung geprüft wird.
Allerdings können Busbetriebe der Öffentlichen Hand vor einer Anstellung einen Auszug aus dem Führungszeugnis verlangen. Das hat dann aber mit der Anstellung zutun, nicht mit der grundsätzlichen Fahrerlaubnis.
Ok vielen Dank für die Hilfe
Und mit der Einstellung bei einem Unternehmen werde ich da mit offenen Karten spielen
Wenn du zu einem Busbetrieb willst, der für die Öffentliche Hand fährt, Linienbus, Schulbus oder so. Aber ein Reisebusunternehmen wird das kaum kratzen.
Linienbus wäre schon das was ich machen wollte
Ja, und das wird es mit großer Sicherheit auch. "Personenbeförderung" ist eine ganz andere Geschichte, als "privates Fahren". Eine MPU bestanden zu haben um den PKW-FS wiederzubekommen, reicht da nicht.
Damals beim strassenverkehrsamt sagten die mir das ich auch andere fs klassen machen kann gibt es denn Möglichkeiten den Führerschein trotzdem zu machen mit Auflagen?
Ein Personenbeförderungsschein ist keine Führerscheinklasse im eigentlichen Sinn. Mit der Aussage war also eher gemeint, dass Du auch z.B. Motorrad usw. machen dürftest. Für den P-Schein gelten verschärfte Bedingungen, § 48 Abs. 4 Nr. 2a FeV. Selbst andere Straftaten (die auf den ersten Blick gar nichts mit Straßenverkehr zu tun haben) können dem im Wege stehen.
Ob es trotzdem möglich ist, muss man im konkreten Einzelfall mit der zust. Fahrerlaubnisbehörde klären. Außerdem ist -sowieso, also völlig unabhängig von der Vorstrafe- eine erneute ärztliche Begutachtung angesagt, § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV . Auch auf deren Ergebnis wird es maßgeblich mit ankommen.
Du meinst das ärztliche Gutachten mit reaktionstest und alles drum und dran ?
Das hab ich schon hinter mir und laut dem Gutachten kann ich das machen
Ich weis ja nicht ob das eine Rolle spielt aber ich bin auch noch nie mit Drogen oder irgendwelchen verkehrsdelikten im strassenvehrker aufgefallen
Wie gesagt: Auch Straftaten die nichts mit Alkohol, Drogen, Straßenverkehr zu tun haben, können der Erteilung eines P-Scheins entgegenstehen. Um was für Drogen ging es denn? Wenn es irgendwas anderes als Cannabis war, stehen die Chancen eh schlechter, als wenn es Cannabis war. Aber grds. musst Du das mit Deiner zust. FS-Stelle klären, ob "was geht" oder nicht.
Ich meine das aus § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV. Ob das das ist, das Du schon gemacht hast, weiß ich nicht.
amphetamine (= "harte Drogen" iSd. FEV) sind gaaanz schlecht ... Wie gesagt: Such das Gespräch mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Habe heute mit der führerschein Stelle gesprochen ,
Die sagten mir das die meine Papiere weg geschickt haben,und darauf warten das der neue führerschein zurück kommt ,damit die dem Auftrag an den TÜV weitergegeben können .
Das hat sich für mich so angehört,als wenn dem busführerschein nichts im Weg steht .
Oder täusche ich mich da?
Habe heute auch mit der führerschein Stelle telefoniert da sagten die mir das.
Habe heute mit der führerschein Stelle gesprochen ,
Die sagten mir das die meine Papiere weg geschickt haben,und darauf warten das der neue führerschein zurück kommt ,damit die dem Auftrag an den TÜV weitergegeben können .
Das hat sich für mich so angehört,als wenn dem busführerschein nichts im Weg steht .