Bundeswehr heimschläfer?

2 Antworten

Einen Antrag kannst Du immer stellen. Ob der genehmigt wird, liegt im Ermessen Deines Diziplinarvorgesetzten.

Grundsätzlich sind Soldaten von der Gemeinschaftsunterkunft befreit, wenn sie

  • 25 Jahre und älter sind
  • einen Mindestdienstgrad haben (zum meiner Zeit:Feldwebel)
  • verheiratet sind.

Frag halt Spieß und Chef, wenn Du aus der Grundausbildung raus bist und in Deiner truppendienstlichen Verwendung stehst.

Den Antrag kannst Du stellen, das wird Dir aber nicht nutzen. Bis zum Alter von 24 Jahren bist Du verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Unabhängig vom Alter gilt das auch auf Lehrgängen oder bei besonderen Ausbildungsgängen. Die Grundausbildung ist ein sehr gutes Beispiel für eine Ausbildung, wo es nicht möglich ist, Heimschläfer zu sein.