Paketporto plus Versicherungszuschlag, deren es zwei gibt. Steht alles auf den Seiten der Deutschen Post.

Wenn Dein Paket nicht größer als 35 x 35 x 5 cm ist und der Inhalt nicht übermäßig wertvoll, kannst Du das auch als "Maxibrief" per Einschreiben versenden. Tarif ---> Deutsche Post.

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Dateien im Winrar-Format sind komprimierte Dateien.

Lade Dir aus dem Internet "Winrar" herunter (kostenlose Testversion) und entpacke die Datei damit. Die Schriftart (Dateiendung vermutlich "TTF") kopierst Du dann in Dein Verzeichnis "Windows/Fonts".

Über die Systemsteuerung "Schriftarten" wählst Du "Schriftart hinzufügen" und suchst die neue TTF-Datei. Das wars.

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Ich schätze, § 242 StGB trifft zu: bis zu 5 Jahren. Bewährung wird es wegen Deiner Vorstrafe dies Mal wohl nicht geben.

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Inkasso droht wegen offener Rechnung

Habe ein großes Problem. Hatte im November was bei Douglas bestellt und durch Weihnachten und Silvester vergessen die Rechnung zu überweisen. Nach 5,6 Wochen ist es mir eingefallen und habe sofort den Kundenservice darüber informiert und ihnen geschrieben das ich die Rechnung beglichen habe. Das war am 24.1 - darauf kam dann unfreundlich zurück das es ihnen egal sei, das sie am 21.1 das Inkasso eingeschaltet haben und ich mit denen das bitte regeln sollte. Sie hätten mir angeblich 3 Mahnungen zukommen lassen auf die ich nie reagiert hätte. Ich will niemanden was vor machen. Aber diese 3 "Mahnungen" habe ich nie bekommen und aufgrund auch dessen vergessen.

Gut, erst dacht ich mir ach das Inkasso schreiben ist eh erst dann gültig wenn's ankommt. Am 1.2 kams dann an, da war die Rechnung aber schon seit ner Woche bezahlt.

Jetzt habe ich denen ein schreiben geschickt wo drin steht das ich denen untersage meine Daten weiter zu geben und den Kontakt per Telefon untersage und ich Widerspruch gegen die "Bearbeitungsgebühren" einlege, das ging am 15.3 raus ... Heute kam ein schreiben vom Anwalt das ich das Zahlen muss sonst geht es vor Gericht und das wird sehr hohe kosten auf sich haben.

Ich verstehe das nicht, Douglas stellt sich stur und bezahlt die Rechnungen nicht und gesteht noch nicht mal ein das die Mahnungen nie angekommen sind. Ich meine dürfen die überhaupt das Inkasso einschalten wenn keine Mahnungen angekommen sind??

Ich habe erst gedacht naja komm Inkasso die Nerven ja oft und versuchen dir Angst zu machen damit du das Geld schnellst möglichst überweist.... vorallem weil es für doch rechtlich nicht okay ist, mir keine Mahnungen zu schicken.

Ist das rechtlich überhaupt erlaubt ?? Wenn am 23.1 das schreiben erstellt wurde um am 24.1 die Rechnung beglichen wurde das schreiben aber erst am 1.2 ankam. Gilt das ?? Oder hat sich das nicht überbrückt.

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Sieht nicht so besonders gut für Dich aus.

Wenn auf einer Rechnung keine besondere Zahlungsfrist angegeben ist, gilt stillschweigend die gesetzliche von 4 Wochen, d.h. die Zahlung war im Dezember fällig.

Der Lieferant ist nicht verpflichtet, irgendwelche Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu schreiben, sondern kann, wenn er will, nach 4 Wochen plus 1 Tag einen Inkassoladen beauftragen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Aus der Nummer kommst Du jetzt leider nicht mehr raus.

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Das kann er sich abschminken. Er hat keine Chance. Bist Du sicher, daß er einen Anwalt eingeschaltet hat? Dann hat er dem Anwalt nicht alles gebeichtet, was er selber auf dem Kerbholz hat.

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Wenn die Fahrkarte die Busfahrt mit einschließt, zeigst Du die dem Busfahrer vor. Ansonsten mußt Du Dir einen Fahrschein kaufen. Die Kosten dafür kannst Du Dir dann erstatten lassen. Frag in der Musterungsstelle nach "Reisekostenerstattung".

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Also ehrlich: wenn Du Rechtspflegerin werden willst, solltest Du darüber hinaus sein, Rechtsfragen bei GF zu stellen.

Kann Dir nicht weiter hilfreich antworten.

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Wenn Du eine Kamera mit USB-Anschluß und SD-Lesefähigkeit hast, nimm halt die zur Übertragung. Ansonsten brauchst Du für Deinen PC einen Kartenleser.

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Wenn Du das Nachholen eines Schulabschlusses, z.B. mittlere Reife meinst: das dauert im Normalfall 2 Jahre und findet an der Abend-Realschule statt.

Wenn Du als Zeitsoldat dienst und Aussichten hast, für diese zwei Jahre an Deinem Standort zu bleiben, wäre das eine gute und sinnvolle Feierabendbeschäftigung.

Die Abendrealschule hat die gleichen Schultage wie die allgemeine Schule, also mo-fr, und die gleiche Ferienregelung.

Die Bw kommt solchen Schülern dadurch entgegen, daß z.B. UvD, GvD- und ähnliche Dienste nach Möglichkeit auf schulfreie Tage gelegt werden.

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Laß Dir einfach die Rechnungen/Quittungen für das Material von Deinem Vermieter wiedergeben, damit Du diese als Ausgabenbelege in Deine Buchhaltung aufnehmen kannst.

Dein Vermieter kann dann Deine Gesamtrechnung, d.h. Material plus Deinen Arbeitslohn steuerlich geltend machen, bzw. nur den Arbeitslohn, wenns für ihn privat war.

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Mehrere Milliarden Erwachsener und reifer Jugendlicher haben von dem Zeugs noch einmal gehört, geschweige denn damit rumgespielt.

Du gehörst somit zur intelligenten Mehrheit.

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Falls Du Dich auf einen Vertrag eingelassen hast, kündige den sowie eine evtl. erteile Abbuchungsgenehmigung unverzüglich per Einschreiben und verlange eine Bestätigung. Abbuchungen von Deinem Konto gibst Du per "Lastschriftrückgabe" an Deine Bank/Sparkasse zurück, kostet Dich nichts. Die Bankspesen gehen zu Lasten des unberechtigt Abbuchenden.

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Wenn Du die Zeit dafür hast, wäre anstelle der Abendrealschule, die im Regelfall 2 Jahre dauert, ein Kolleg eine Möglichkeit. Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Da es sich beim Kolleg um eine Tagesschule handelt, kannst Du während dieser Zeit keinen Beruf ausüben, hättest aber unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Geld aus dem Bafög.

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Einsatzmöglichkeiten ergeben sich schon aus der Gerätebeschreibung selbst: Beschicken von und Entnahmen aus Lagerregalen

Vorschriften bei der Nutzung: generell besteht Helmpflicht; Einweisung erforderlich; Beachtung der UVV

Gefahren beim Umgang damit: Einsatz nur für Zwecke, für die das Gerät vorgesehen ist; Beachtung der korrekten Gewichtsverteilung; Beachtung der zulässigen Ladekapazität.

Steht übrigens alles im Handbuch zu Deinem Regalbedienungsgerät.

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Zunächst einmal Smartphone oder PC oder womit Du Dich gerade hier auf GF eingeloggt hast, abschalten.

Fenster öffnen - frische Luft wird Dir guttun.

Ein paar Comics lesen (leichte Kost, kein Horror usw.)

Heute abend gehts Dir wieder besser.

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