(Bundeswehr) Falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus da wo ich vorher gewohnt habe?

2 Antworten

Solange Du bei deinen Eltern gemeldet bist, gehörst Du zum Haushalt der Eltern und dein Einkommen wird bis auf 100 Euro Freibetrag als Kind unter 25 Jahren angerechnet.

Im übrigen zieht dir die Wohngeldbehörde von deinem Geld nichts ab, es fließt aber nach Abzug der 100 Euro Freibetrag in die Berechnung mit ein.

So würde sich der Anspruch der Eltern zumindest verringern, im schlimmsten Fall sogar ganz entfallen.

Das kannst Du nur durch die Anmeldung aus dem Haushalt der Eltern verhindern.

Dm2005 
Fragesteller
 29.03.2023, 01:10

Was genau bedeutet das mit dem Freibetrag ? Darf ich dann nur 100 Euro behalten oder verstehe ich das falsch

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isomatte  29.03.2023, 01:13
@Dm2005

Von deinem Geld werden dir theoretisch diese 100 Euro Freibetrag abgezogen, verringert also dein anrechenbares Einkommen.

Der Rest fließt in die Berechnung von Wohngeld ein, verringert den Anspruch auf Wohngeld, oder lässt ihn ganz entfallen.

Kannst Du wie gesagt nur durch die Abmeldung aus dem Haushalt der Eltern vermeiden.

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An und für sich schon. Nur wenn der Wehrdienst beendet ist, hast du nichts mehr zum Wohnen. Wenn dein Wehrdienst länger als ein Jahr dauert, musst du dich sowieso unter der Kaserne anmelden. Vielleicht ginge ja Hauptwohnsitz am Standort und Nebenwohnung bei den Eltern. Dann solltest du aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen.

Dm2005 
Fragesteller
 28.03.2023, 23:51

Okay! Ich danke Ihnen! heisst das ich habe mit den Finanzen meiner Eltern nichts mehr zu tun und die Wohngeldkasse wird bei mir nichts abziehen wollen?

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LeckermaulVK  28.03.2023, 23:52
@Dm2005

So sehe ich das, weil sich dein Lebensmittelpunkt geändert hat.

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