Buhh geht das?

2 Antworten

Beim Wohlgeld wird dein Einkommen natürlich angerechnet. Beim Kinderzuschlag ebenfalls.

Man sieht schon dass der Leistungsdruck nicht bei den Schülern ankommt ... in deinem Fall dürfte es gar nicht möglich und erlaubt sein dass du eine Nebenbeschäftigung annimmst.