Buhh geht das?
Hello
da wir in der Schule keine Leistung druck mehr haben wollte ich für ca 5 Wochen VOR den Sommerferien bei einem Lokal arbeiten.
steuergünstige Kurzfristige Beschäftigung nach 2 SGB IV Paragraph 8 Nr 1
meine Eltern beziehen Wohngeld.. Kindergeld… und ich wollte Fragen, ob diese Arbeitsform Einflüsse auf Sozialehilfen hat.. bzw. allgemein welche Einflüsse
und könnte ich nach diesen 5 Wochen bei einem anderen Lokal einen Ferienjob machen??
2 Antworten
Beim Wohlgeld wird dein Einkommen natürlich angerechnet. Beim Kinderzuschlag ebenfalls.
Man sieht schon dass der Leistungsdruck nicht bei den Schülern ankommt ... in deinem Fall dürfte es gar nicht möglich und erlaubt sein dass du eine Nebenbeschäftigung annimmst.