Bücher wurden geklaut

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Du haftest aus Obhutspflichtverletzung für den entstandenen Schaden, wenn du die Leihbücher nicht zurückgeben kannst. Die Gründe oder deine Einsichtsfähigkeit sind der Schule da völlig schnurz.

Zwar darf die Aushändigung des Zeugnisses davon nicht abhängig gemacht werden. Aber ein Computerabsturz oder Krankheit des Sekretärin führen zu diesem Ergebnis, von der bedauerlicherweise nur dein Zeugnis betroffen ist :-)

G imager761

Wolkenatlas 
Fragesteller
 14.06.2013, 14:42

Gerade das macht sie aber -.- Naja werde ich wohl nicht drum rum kommen müssen, aber Danke!

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Wahrscheinlich hat ein anderer aus deiner Klasse die Bücher verloren und während deiner Abwesenheit die Gelegenheit genutzt sich 'neue' zu besorgen. Das musst du wohl deine Eltern regeln lassen, wie kannst du auch beweisen das sie geklaut wurden? Die Lehrerin wird einfach auf ihrem Recht bestehen. Wahrscheinlich kannst du da leider gar nicht viel tun.

Rede mit deinen Eltern, sie sollen das für dich regeln. Warum richtet man solche Fächer ein, wenn sie denn doch nicht abschließbar sind?

RobertLiebling  14.06.2013, 07:41

Diese Fächer sind bestimmt nicht dazu gedacht, irgendwelche Sachen dauerhaft darin aufzubewahren, sondern z.B. Turnbeutel o.ä. während des Schultags zu verwahren.

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angy2001  14.06.2013, 08:45
@RobertLiebling

Dann tut es mir leid für die/den Frager, dass die Bücher geklaut worden sind.

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Wolkenatlas 
Fragesteller
 15.06.2013, 20:02

Doch sie sind extra für unsere Schulsachen ;) Lehrerin sagt auch immer wieder "Packt eure Hefte e.t.c ins Fach, nachher will ich nichts mehr auf den Tischen sehen blabla"

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Du allein bist für die von Dir entliehenen Bücher verantwortlich. Wenn sie weg sind, hast Du das zu vertreten und somit den Wert zu ersetzen.

Ratirat  14.06.2013, 08:59

Die Absolutheit deiner Aussage überrascht mich etwas. Was ist mit § 280 I Satz 2 BGB?

Wenn in der Schule anerkannt ist, dass die Bücher in den nicht abschließbaren Fächern aufzubewahren sind, und er beweisen kann, dass sie daraus gestohlen wurden, sollte er sich meines Erachtens von der Schadenersatzpflicht befreien können.

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RobertLiebling  14.06.2013, 10:32
@Ratirat

In allen mir bekannten Schulen wurden die Schüler darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrungsmöglichkeiten im Klassenzimmer (Schrank, Fächer unter den Tischen, ...) keinesfalls für die Aufbewahrung "über Nacht" oder gar dauerhaft gedacht sind und die Schule keinerlei Haftung für irgendwelche dort gelagerten Gegenstände übernimmt.

Vermutlich steht das sogar in der Hausordnung.

Das hatte vermutlich u.a. damit zu tun, dass die Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeit z.B. der VHS zur Verfügung gestellt wurden und somit auch schulfremde Personen Zugang zu den Klassenräumen hatten. Man würde seine Sachen ja auch nicht gerade an der Bushaltestelle lagern...

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Naja das ist wohl dein Verschulden, deshalb musst du auch zahlen, du hättest die Bücher nicht offen rumliegen lassen dürfen. Wenn z.B bei dir was geklaut wird und die Haustür offen war, zahlt auch keine Versicherung. Evtl bekommst du die Bücher ja gebraucht