buchhalterische Gründe bei Leasingübernahme?

kreuzundquerxxx  03.07.2021, 08:26

was ist denn der Restwert? und kommen die 300 € noch dazu?

Rolf2021 
Fragesteller
 03.07.2021, 09:26

Hallo der Restwert beträgt rd 13.000 € und ja, die 357 inkl. kommen dazu.

Ich hatte bislang immer RW-Verträge mit Übernhame-Option, nur hier ist mir das leider durchgerutscht.

2 Antworten

Wird einem Leasingnehmer ein Leasingobjekt genau zum kalkulatorischen Restwert verkauft, kann es eventuell Probleme mit der steuerlichen Anerkennung als Leasingvertrag beim Finanzamt geben, weshalb häufig zusätzlich eine geringe Gebühr berechnet wird, um das Problem zu umgehen (oder umgekehrt, dem Leasingnehmer etwas weniger als der Restwert berechnet wird). In erster Linie trifft das auf gewerbliche Leasingvertäge zu. Die nachträgliche Aberkennung als Leasingvertrag und folglich Behandlung als versteckte Finanzierung, hätte für den gewerblichen Leasingnehmer den Nachteil, dass die Leasingraten vom Finanzamt nicht mehr als Betriebskosten anerkannt werden, sondern nur noch der in den Raten enthaltene Zinsanteil.

Tritt der ursprüngliche Verkäufer des Objekts, wie im geschilderten Fall, wieder als Verkäufer des Objekts am Ende der Leasinglaufzeit auf, und der Verkäufer selbst übernimmt von der Leasinggesellschaft das Objekt genau zum Restwert und verkauft dem Leasingnehmer anschließend das Objekt zum genau selben Betrag, könnte das für den Verkäufer zuständige Finanzamt monieren, dass der Verkäufer mit dem Verkauf keinen Gewinn erzielt hat. Dieses könnte der buchhalterische Grund für die Gebühr sein.Die genauen Gründe kann nur der Verkäufer selbst nennen, ihn daher am besten einfach direkt fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rolf2021 
Fragesteller
 04.07.2021, 21:37

Oki, vielen Dank für die ausführliche Erklärung .

Das Risiko, bei Übernahme des Fahrzeuges die Leasingraten nicht anerkannt zu bekommen, wird aber unabhängig von den 2,5 % Gebühren bestehen. Ich bin mir des Risikos auch bewußt. Wenn der Leasingvertrag aberkannt würde, wäre es aber ein Kauf und ich könnte ich das Fahrzeug dann abschreiben, was für das FA nicht günstiger wäre. Abschreiben könnte ich ca. 1,4 % im Monat, der Leasingfaktor hingegen lag bei 1,2 % vom rabbatierten Preis.

Viele Grüße

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Genau aus solchen Scheinargumenten empfinde ich Leasing als organisierten Betrug.

Fängt bei der Berechnungsgrundlage "Listenpreis" an, wer ist so dämlich den zu zahlen?

Und endet nach tausend anderen Gründen bei der Rückgabe mit Schäden die in keiner Weise was am Wert des Fahrzeugs ändern aber zum überteuerten Markenwerkstattpreis in Rechnung gestellt werden. Kenne Fälle wo die Schäden mit mehr Geld bezahlt werden sollten als der Restwert des Fahrzeugs war.

Rückkauf zum Restwert natürlich ausgeschlossen.

Aber zu jedem Geschäft gehören dumme Kunden und "betrügende" Gewinner der Aktion


Rolf2021 
Fragesteller
 03.07.2021, 09:21

Mir Dummheit zu unterstellen ist nicht gerade hilfreich.

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Ploedder  03.07.2021, 09:37
@Rolf2021

Sorry, nicht persönlich sondern allgemein gesagt. Ich kenne hochschlaue Leute die auf dieses Modell dank Überredung von Steuerberater, Leasinggeber und anderer "Berater" reingefallen sind.

Sich den Bargeldpreis von einer Bank zu leihen sollte aber jedem zuzumuten sein. Und spätestens dann merkt man ja wie doll man über den Tisch gezogen wird. Den Rückkaufbeschiss" gibts ja dann "on top"

Leasing lohnt sich immer (und zwar reichlich!) für den Leasinggeber und die Anderen auf der Nichtkäuferseite, NIE! für den Leasingnehmer.

Der größte Betrug ist der "Listenpreis" der nur eine Verdiensthilfe für Verkäufer und den Staat darstellt. Oftmals liegt der 50% über dem zu niedrigsten zu zahlenden Preis. Und die Mühe den Preis zu finden sollte man sich machen.

Du fühlst dich doch jetzt auch betrogen, bist also den "Dumme" in dieser Geschichte.

Nun fall nicht auf das "Supersonderspecialfriendpreis" Angebot reiin, daß man dir die 357€ erläßt wenn du einen neuen Vertrag abschließt. Hab gerade einen Freund davor bewahrt und das hat ihm die Restwertzahlung am Ende auf "Null" gesetzt.

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