Brillengestell zweimal bezahlen?

8 Antworten

Du zahlst nicht nur für neue Gläser, welche der Optiker bestellt, sondern auch für das einschleifen derselben. Der Optiker arbeitet/schleift nicht umsonst. Das ist also rechtens.

Anderes Beispiel: Du kaufst Dir eine Hose im Laden und gehst zu einer Änderungsschneiderei, um die Hosenbeine kürzen zu lassen. Das machen die auch nicht umsonst...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rechtens ist dies auf jeden Fall.

Ein gute Refraktion dauert ca. 20 oder mehr Minuten. Das Einschleifen plus anpassen der Brille dauert ca. 30 Minuten, d.h. du hast Material, 2 Gläser, und ca. 50 Minuten Arbeitszeit bekommen, beansprucht. 50 Minuten mit 11.- € berechnet, ist fast geschenkt. Was verlangt ein Installateur für 1 Stunde?
Deine Frage in der Überschrift verstehe ich nicht ganz. du bezahlst mit den 11 .- € keine Fassung, nur die Arbeitszeit.
Bist du berufstätig? Möchtest du für deine Arbeitskraft kein Geld bekommen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es besteht Vertragsfreiheit, der Optiker kann das regeln wie er will - du bist ja nicht verpflichtet zu dem Optiker zu gehen.

Allerdings machen alle Optiker eine Mischkalkulation. In den Preisen für Brillengestell und Gläser sind halt auch die Aufwendungen für seine Dienstleistung (Bestimmung der Sehschärfe) enthalten.

Du kaufst nur einen Teil des Gesamtpaketes... dann ist es logisch, dass dir Kosten für die Dienstleistung berechnet werden können.

Ist jenes rechtens? ...

Selbstverständlich

Mal grundsätzlich .... was spricht dagegen, wenn ein Optiker die Dienstleistung "Sehtest" berechnet. Ein Augenarzt arbeitet doch auch nicht umsonst.

naja, die Arbeitszeit neue Gläser in dein altes Gestell machen kostet halt.