Brief zur Vorstands Wahl in Abwesenheit?

2 Antworten

Oh gott, die Rechtschreibung ist ja mal unterirdisch schlecht. Ich als Vorstandsvorsitzender würde diesen Brief nicht annehmen. Da er auch absolut unverständlich ist.

Hier mein Verbesserungsvorschlag:

Sehr geehrter Herr (Hier Name des Vorsitzenden einfügen und Klammern weglassen),

leider kann ich nicht persönlich an der Mitgliedervollversammlung teilnehmen. Ich bin leider terminlich verhindert.

Betreffend der Wahl zum künstlerischen Leiter, erkläre ich, (hier deinen Vor- und Nachnamen einsetzen und Klammern weglassen), dass ich auch in meiner Abwesenheit für diese Position kandidiere und mich damit zur Wiederwahl stelle.

Im Falle meines Wahlsieges, erkläre ich hiermit, dass ich die Wahl zum künstlerischen Leiter annehme.

Mit freundlichen Grüßen

(Hier wieder deinen Vor- und Nachnamen einsetzen und die Klammern weglassen)

Wichtig bei einem solchen Schreiben ist die Rechtschreibung, eben weil dieses Dokument auch an das Amtsgericht gereicht wird, vorausgesetzt es handelt sich um einen eingetragenen Verein.



artfreak 
Fragesteller
 25.01.2016, 11:55

Oh gott, die Rechtschreibung ist ja mal unterirdisch schlecht. Ich als
Vorstandsvorsitzender würde diesen Brief nicht annehmen. Da er auch
absolut unverständlich ist.

Hallo Baltasar

Leider als Engländer konnte ich nur google übersetzung benutzen und dabei hatte es seine bestens getan.

Ich danke vielmals für deine vorschlag

vg artfreak

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Baltarsar  25.01.2016, 20:35
@artfreak

Ah Googleübersetzer. Dann wundert es mich nicht, dass soetwas dabei raus kommt. :)

Ich will gar nicht wissen, wie meine Rechtschreibung ist, wenn ich etwas in Englische mit Googleübersetzer übersetze. :D 

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unverzeihbar bedeutet, dass man etwas nicht verzeihen, nicht entschuldigen kann.

Das kannst du nicht schreiben. Oder meinst du unvorhersehbar? Dass man nicht wissen konnte, dass das passieren würde, dass man es nicht vorhersehen konnte?

Außerdem glaube ich kaum, dass man kandidieren kann, wenn man nicht anwesend ist.

Baltarsar  25.01.2016, 03:00

Das deutsche Vereinsrecht sieht nicht ausdrücklich vor, dass ein Kandidat bei einer Wahl auch anwesend sein muss. ;)

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