Brief nicht richtig im Briefkasten - wer hat Schuld?

7 Antworten

Der Zusteller hat keine Zeit, hätte aber eigentlich klingeln müssen, wenn das nicht paßt

Derjenige, der die Ware als Warensendung verschickt hat. Derjenige muss dann eben nochmal schicken.

Du, wenn Du jetzt glaubst, dass Du den Brief einfach mal einstecken kannst.

BBPB21  06.04.2020, 14:23

Nein. Bei einer Warensendung liegt das Risiko beim Käufer.

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bwhoch2  06.04.2020, 15:55
@BBPB21

Nun habe ich gestern zufällig etwas in eBay gekauft, was als Warensendung verschickt wird und mit PayPal bezahlt. Wenn nun die Sendung nicht kommt und ich behaupte PayPal gegenüber, dass die Ware nicht verschickt wurde, wie will der Verkäufer nachweisen, dass er die Warensendung aufgegeben hat?

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BBPB21  06.04.2020, 16:17
@bwhoch2

Nach den Paypal Richtlinien muss Du versicherten Versand wählen, sonst gibt es keinen Käuferschutz.

Das Risiko des Versandes liegt beim Käufer, nicht beim Verkäufer.

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BBPB21  06.04.2020, 16:22
@BBPB21

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Erstaunliche Aussage von einem "Experten für Recht".

Mal ganz abgesehen davon: Paypal ist keine rechtliche Instanz.

Wenn Paypal das Geld dem Käufer zurücksendet, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Verkäufer vor Gericht verliert.

Paypal trifft gar nicht mal so selten Entscheidungen, die rechtlich nicht haltbar sind.

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bwhoch2  06.04.2020, 16:33
@BBPB21

Also, ich bin kein Rechtsexperte in jeder Situation. Ich kenne mich etwas in Mietrecht aus. Ich habe mich selbst nie als Rechtsexperte eingestuft.

Aber: Du magst recht haben, rein juristisch betrachtet. Mag auch sein, dass sich paypal nicht in jeder Situation konform nach deutschem Recht verhält.

Ich würde als Warensendung auch nur Dinge schicken lassen, deren Wert die 10 € deutlich unterschreitet. Nach dem Motto, wenn sich der Verkäufer dann quer legt, habe ich eben Pech gehabt. Dann bestelle ich dort eben nicht mehr.

Ich glaube auch nicht, dass hier ein Verkäufer vor Gericht gehen würde, wenn es um Waren im Wert von wenigen Euro geht.

Faktisch läuft das dann so: Der Verkäufer denkt sich, ooh Mist, jetzt darf ich das nochmal schicken und er macht es auch, weil er sich keine schlechte Bewertung einfangen will.

Aber ein juristisch hast Du wohl recht.

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BBPB21  06.04.2020, 16:45
@bwhoch2

Da Du die Kosten für das Gericht tragen würdest, geht der Verkäufer da sicher vor Gericht.

Eine solche schlechte Bewertung kann er entfernen lassen und Dir noch eine Anzeige wegen Verleumdung oben drauf geben.

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bwhoch2  06.04.2020, 17:00
@BBPB21

Du bist offenbar Jurist und denkst nicht in wirtschaftlichen Kategorien.

Wenn der Verkäufer Pech hat, habe ich kein Geld, um einen Gerichtsprozess zu bezahlen und er bleibt dennoch auf seinen Kosten sitzen, auch wenn er den Prozess um 3,50 € gewonnen hätte.

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BBPB21  06.04.2020, 17:06
@bwhoch2

Nein, ich bin kein Jurist, ich habe u.a. eine kaufmännische Ausbildung.

Die meisten Selbstständigen haben eine Rechtsschutzversicherung. Viele Privatleute ebenfalls. Die bleiben da auf nichts sitzen.

Und ein Titel ist 30 Jahre gültig. Die meisten Menschen kommen irgendwann wieder in bessere Situationen.

Und dann kann aus 3,5€ bei 5 Prozent Zinsen recht viel Geld geworden sein.

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bwhoch2  06.04.2020, 17:23
@BBPB21

Vergiss es! Ein Kaufmann denkt anders. Er setzt den Aufwand eines Gerichtsprozesses gegen die Erfolgsaussicht. Man kann alle möglichen Kosten auch über die Rechtsschutzversicherung bekommen, aber allein 5 Minuten darüber nachdenken, ob man wegen 3,50 € einen Gerichtsprozess anschieben soll, sind schon teurer, als die 3,50 € und die bekommt er nirgendwo erstattet.

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BBPB21  06.04.2020, 17:36
@bwhoch2

Ich war recht gut in meinem Job. Und habe bis jetzt auch noch keinen Kaufmann erlebt, der keinen Mahn- und Vollstreckungsbescheid bei Schulden hat ergehen lassen.

So wird das nix mit dem Wohlstand.

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bwhoch2  06.04.2020, 17:38
@BBPB21

Wie Du meinst...

Allerdings, kann ich mich als Kaufmann in der Zeit, wo ich mich mit einem sinnlosen Gerichtsprozess befasse, auch Geschäften zuwenden, die wirklich was bringen.

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BBPB21  06.04.2020, 20:03
@bwhoch2

Seltsam, dass Du als Kaufmann es nicht wie alle anderen Kaufmänner machst - sagt Dir der Begriff "Zession" denn nichts?

Nimmst gutes Geld vom Inkassounternehmen und lässt denen den Ärger.

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Derjenige, der die Ware mit Versendung als Warensendung bestellt hat.

Der Besteller muss darauf achten, dass sein Briefkasten auch passend für die Bestellung ist.

Dafür kann weder der Verkäufer noch der Zusteller etwas.

Der Zusteller . Wenn die Sendung nicht in den Briefkasten passt muss er eben klingeln und die Sendung persönlich übergeben .

Hinterher wird das schwierig.

Passt der Brief nicht in den Briefkasten und ist der Empfänger nicht anzutreffen muss der Zusteller das Teil wieder mitnehmen (Garagenverträge mal außen vor).

Je nach Zusteller kann dann so eine Sendung wirklich mal "verloren" gehen. Dann haftet wieder der Versender bei gewerblich, ansonsten hat der Empfänger Pech (Versendungskauf).