Braucht man ein Jurastudium, um Richter/Anwalt/... zu werden?
Kann man nicht theoretisch ohne Jurastudium eine Kanzlei eröffnen?
5 Antworten
Die Tätigkeit als Anwalt oder Richter ist eine der wenigen, wo man tatsächlich die formalen Qualifikationen, also die beiden Staatsexamen, haben muss, um in diesem Beruf tätig werden zu dürfen. Und zu den Staatsexamen führt eben nur der Weg über das klassische Jurastudium.
Die Kanzleieröffnung ist nicht das Problem - aber du wirst ohne Studium nicht als Anwalt oder Richter arbeiten dürfen.
Das siehst du falsch.
"Zur Kanzleigründung ist zunächst die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig. Weiterhin muss der zukünftige Kanzleisitz der Rechtsanwaltskammer und dem Finanzamt gemeldet werden....Voraussetzungen sind die Befähigung zum Richteramt..." https://www.beck-stellenmarkt.de/ratgeber/karriere/der-juristische-arbeitsmarkt/kanzleigruendung-was-ist-zu-beachten
Nein, kannst du nicht.
Wie du auch nicht einfach als Notar Dinge beurkunden kannst.
Oder dich Kardiologe nennen und Leute am offenen Herzen operieren.
Nein, man muss Volljurist sein.
Braucht man ein Jurastudium, um Richter/Anwalt/... zu werden?
Ja
Für die Kanzleieröffnung brauchst du die Anwaltszulassung und dafür ist das 2. Staatsexamen die Voraussetzung.