Braucht man als Selbstständger Fliesenleger AGB´s?

4 Antworten

Nicht unbedingt!

Sofern keine anderweitigen Bedingungen vereinbart werden, gelten die gesetzlichen Bedingungen. Das ist nicht weiter schlimm, da diese in alles Regel recht ausgewogen sind.

Von selbsgebastelten AGB würde ich jedoch abraten. Nichts ist ärgerlicher, als eine AGB, die einen in Sicherheit wiegt, die sich dann aber im Ernstfall als unwirksam herausstellt.

Daher sollten AGB immer von einem fachkundigen Anwalt überprüft werden, bevor sie Verwendung finden.

brauchen nicht, aber wenn du abweichende regeln von normal willst, sollte man das schon tun

ansonsten gelten alle gesetzlichen regelungen

Es ist schon Besser, muss man aber nicht unbedingt haben. Ein großes Thema sind dort die Haftung. Lass dier das besser vom Fachmann machen, sonst zocken dich die Kunden ab.

Nein, es gilt dann das BGB. Ggf. kannst Du auch die VOB vereinbaren.