Brauche Hilfe! Benötige ich für ein 100 Jahre altes, 5 Jahre unbewohntes Haus einen Energieausweis bzw. einen Energiepass?
6 Antworten
Die Vorschrift gilt nur für Gebäude, die beheizt werden:
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
(1) Zweck dieser
Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen
und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen
Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die
energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu
klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben
den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen
Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für
Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan,
verfolgt werden. Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen
an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch eine grundlegende
Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die
Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden
regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische
Optimierung von Gebäuden zu erleichtern.
(2) Diese Verordnung gilt
- 1.
- für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
- 2.
-
für
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und
Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach
Nummer 1.
Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.
Es wird nur um den heißen Brei drumherum geredet. Ein klare Antwort kann definitiv nicht erkannt werden, oder habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt?
Wenn ein möglicher Mieter / möglicher Käufer den verlangt, muss der jetzige Eigentümer den vorweisen (können). So lange aber niemand nach fragt, brauchst Du den auch nicht.
Dafür gibt es Gebäudeenergieberater. Ein Gutachen gibt es von 300 Euro aufwärts. Wobei man sagen kann, dass man für 300 Euro nicht unbedingt ein sehr genaues und glubwürdiges Gutachten erwarten kann.
Für einen Hausverkauf sollte es reichen, aber ein genau erstelltes Gutschten wird eher von 600 Euro aufwärts kosten.
Die günstigen Gutacheten werden oft ohne jede Besichtigung erstellt. Also eher "Gefälligkeitsgutachen".
Googel nach Gebäudeenergieberatung und deiner Stadt/ Umkreis
Mir nützt keine seitenlange Erläuterung etwas. Beantworten solltet Ihr meine Frage mit "Ja" oder "Nein"!!!
Wenn Du vermieten oder verkaufen willst, ja.
Und dann sogar den s..teuren Bedarfsausweis, weil Baujahr vor 1977.