Brauche Hilfe! Benötige ich für ein 100 Jahre altes, 5 Jahre unbewohntes Haus einen Energieausweis bzw. einen Energiepass?

6 Antworten

Die Vorschrift gilt nur für Gebäude, die beheizt werden:

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

(1) Zweck dieser

Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen

und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen

Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die

energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu

klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben

den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen

Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für

Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan,

verfolgt werden. Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen

an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die

Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch eine grundlegende

Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die

Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden

regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische

Optimierung von Gebäuden zu erleichtern.

(2) Diese Verordnung gilt

1.
für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
2.
für
Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und
Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach
Nummer 1.

Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Es wird nur um den heißen Brei drumherum geredet. Ein klare Antwort kann definitiv nicht erkannt werden, oder habe ich mich zu undeutlich ausgedrückt?

Wenn ein möglicher Mieter / möglicher Käufer den verlangt, muss der jetzige Eigentümer den vorweisen (können). So lange aber niemand nach fragt, brauchst Du den auch nicht.

Dafür gibt es Gebäudeenergieberater. Ein Gutachen gibt es von 300 Euro aufwärts. Wobei man sagen kann, dass man für 300 Euro nicht unbedingt ein sehr genaues und glubwürdiges Gutachten erwarten kann.

Für einen Hausverkauf sollte es reichen, aber ein genau erstelltes Gutschten wird eher von 600 Euro aufwärts kosten.

Die günstigen Gutacheten werden oft ohne jede Besichtigung erstellt. Also eher "Gefälligkeitsgutachen".

Googel nach Gebäudeenergieberatung und deiner Stadt/ Umkreis

galaju2010 
Fragesteller
 10.11.2016, 13:00

Mir nützt keine seitenlange Erläuterung etwas. Beantworten solltet Ihr meine Frage mit "Ja" oder "Nein"!!!

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Wenn Du vermieten oder verkaufen willst, ja.

Und dann sogar den s..teuren Bedarfsausweis, weil Baujahr vor 1977.