Blitzerbrief zurück schicken?

3 Antworten

Eigentlich Recht einfach. Du kannst den Bogen zurückschicken, wenn z.b jemand anders gefahren ist und die Person angeben.

Wenn du den Bogen nicht zurückschickst, wird davon ausgegangen da du den Verstoß zugibst und dir wird in der nächsten Zeit der Bußgeldbescheid zugestellt.

Nein, natürlich nicht. Jeder darf aus sein Recht verzichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, muss man nicht. Man muss sich nicht selbst belasten.