Blinkerabstand hinten 240mm oder doch 180mm für TÜV?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sich die Frage nur mit dem Tag Motorrad schmückt gehe ich davon aus das es sich um ein Motorrad handelt.

nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach

StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm

Was jetzt der Fall ist steht im Fahrzeugschein im Feld K (unten rechts)

Bei meiner Honda CBF600 steht da " e3*2002/24*0231*00 "

Das "e3" sagt das es nach Europäischen Zulassungskriterien geprüft ist und nicht nach deutschen. (die Europäischen sind ebenso gültig in Deutschland)

Das E3 steht für die ECE Prüfung die 3 darin für das Land in welchem sie abgenommen wurde (Italien)

Steht da was drinn das nicht mit e und einer Nummer anfängt gelten die 240mm für den rest die 180

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister
TransalpTom  28.02.2018, 01:02

Genau so ist es richtig !

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§ 54 (4) Nr. 2 StVZO

an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

Für hinten muss der Abstand zwischen den Leuchten also 240 mm betragen.

AntonAntonsen  28.02.2018, 00:38

Nachdem ich die Antwort von Nonameguzzi gelesen habe, muss ich meine Antwort selber als zu unzureichend kritisieren.

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Nonameguzzi  28.02.2018, 01:17
@AntonAntonsen

An sich stimmt deine Antwort unter der Vorraussetzung das wir nicht wissen ob sein Motorrad nach EG Typengenehmigung zugelassen wurde oder nach einer deutschen Typisierung kann man einfach sagen "mit 240mm ist er auf der sicheren Seite egal nach was es zugelassen ist"

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TransalpTom  28.02.2018, 01:01

Wie Du bereits zitiert hast : "§54 StVZO"

Das gilt nur für Krafträder, die nach StVZO zugelassen sind, also eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO haben.

Für Fahrzeuge mit EG Typgenehmigung gilt vorn 240mm, hinten 180 mm

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Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

vorgeschrieben, nach StVZO

ab EZ 1. Januar 1962

Anzahl: 4

Kennzeichnung vorn:

1, 1a, 1b, 11

Kennzeichnung hinten:

2a, 2b, 12

in der Breite (min.):

nach EG vorn 240 mm,

hinten 180 mm zueinander;

nach StVZO vorn 340 mm,

hinten 240 mm zueinander

Der TÜV wird die die Frage doch am besten beantworten können, oder ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren