Blinken, bevor man aus der Parklücke zur Ausfahrt fährt?

2 Antworten

Auf abgeschlossenen Privatgelände? Natürlich nicht.

Aber bitte mach das doch, wie du das gelernt hast! Nachteilig wird es nicht gewertet werden.

Also, auch auf dem Hof. Gucken, blinken, gucken, losfahren, wie gelernt. Es könnten ja auch andere Verkehrsteilnehmer auf dem privaten Hof beachtet werden müssen.

  • Auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück braucht man sich nicht an die Regeln der StVO zu halten.
  • Ist der Parkplatz aber frei zugänglich, ist er öffentlicher Verkehrsraum, und es gilt die StVO.

Die Frage ist also: Kann irgendwer (mit Absicht, oder auch nur aus Versehen, z.B. weil er sich verfahren hat) auf den Parkplatz kommen, während Du dort fährst? Wenn ja, solltest Du Dich an alle Vorgaben der StVO halten...