Biologie über Kompartimentierung?

2 Antworten

Hi,

dazu sollte man zunächst mal nachlesen, was die Kompartimentierungsregel besagt.

Auf die kürzeste Form gebracht: Jede Biomembran trennt Plasma von Nichtplasma (Theorem von E. Schnepf, 1964).

Ein abgeschnürtes Bläschen bricht diese Regel nicht, weil seine Membran Cytoplasma von Nichtplasma trennt.

Weiter, siehe Antwort von @DedeM

LG

Ergänzung:

Mit der Zellmembran grenzt sich das Cytoplasma einer Zelle von nicht-plasmatischen Bereichen ab. Der denkbar einfachste nicht-plasmatische Bereich ist das Außenmedium, also alles um die Zelle herum.

Diese Regel gilt aber, so besagt der Lehrsatz, für alle zellulären Membranen (mit wenigen Ausnahmen).

Dazu kann man eine Aufstellung machen, von Räumen der Zelle, die man als nicht-plasmatisch betrachtet. Dazu gehören:

  • die Binnenräume des Endoplasmatischen Retikulums
  • die Golgi-Zisternen
  • Vakuolen
  • Peroxisomen
  • Vesikel
  • Zwischenräume zwischen 2 Hüllmembranen von Plastiden und Mitochondrien

und eine Aufstellung der plasmatischen Räume der Zelle:

  • Cytoplasma
  • Kern- (Karyo)plasma
  • Plasma ("Matrix") der Chloroplasten und Mitochondrien

Die Kompartimentierungsregel besagt, dass jede Zellmembran diese beiden Bereiche voneinander trennt und der Inhalt eines Vesikels (deine Frage) gehört nicht zu den 3 unteren plasmatischen Räumen einer Zelle. Daher wird die Kompartimentierungsregel nicht verletzt. LG

school5566 
Fragesteller
 05.09.2021, 16:58

Hallo, könntest du’s vielleicht detaillierter erklären? Ich würd gerne zwei verschiedene Erklärungen lesen, also nur wenn du magst!

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Moin,

worin besteht denn das Problem?

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

»Der Inhalt des ERs, des Golgi-Apparats, der Lysosomen, Vesikel und Vakuolen, die Räume zwischen den beiden Hüllmembranen des Kerns, der Mitochodrien und Plastiden sowie der Inhalt der Thylakoide in den Chloroplasten gehören zur nichtplasmatischen Phase.«

Demnach verstößt das Abschnüren von kleinen Bläschen im Inneren einer Zelle nicht gegen die Kompartimentierungsregel, weil der Inhalt des abgeschnürten Bläschens zur nichtplasmatischen Phase gehört.

Das ist aber nicht nur per Definition so, denn die Bezeichnung „plasmatische Phase” bezieht sich ja auf das Cytoplasma - wie der Name bereits deutlich macht. Und das Cytoplasma enthält ja nicht nur ein wasserartiges Lösungsmittel (wie es dann auch in den abgeschnürten Bläschen enthalten ist), sondern außerdem diverse Organellen. Und letztere sind eben nicht in den abgeschnürten Bläschen. Ein Lösungsmittel allein (ergänzt durch Enzyme oder sonstige einzelne Bestandteile des Cytoplasmas) ergibt eben noch lange nicht eine plasmatische Phase!

Und noch einmal Wikipedia:

»Ausnahmen von der Kompartimentierungsregel werden nur selten beobachtet, zum Beispiel bei Vorgängen, die mit der Endocytobiose in Zusammenhang stehen.«

Bei besagter Endocytosymbiose werden bekanntlich manchmal auch cytoplasmatische Areale aufgenommen. Dann umschließt die Membran im Inneren einer Zelle (also in der plasmatischen Phase) eine von außen aufgenommene andere plasmatische Phase. Aber das war in deiner geposteten Frage ja nicht Gegenstand des Interesses...

LG von der Waterkant