Bildungsgutschein Arbeitsamt BE Führerschein?
Hey, ich habe bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für einen Führerschein der Klasse BE beantragt (Habe bereits B) da mir ansonsten die Arbeitslosigkeit droht da mein Arbeitgeber mich sonst nicht weiter beschäftigen kann. Das Amt hat dies aber abgelehnt bisher da sie sagen das sie Führerschein nur fördern um den Arbeitsort zu erreichen und ich ja bereits B habe.
Ist das so rechtens oder was kann man noch versuchen? Ich habe bereits Widerspruch eingelegt.
2 Antworten
Ist das so rechtens oder was kann man noch versuchen? Ich habe bereits Widerspruch eingelegt.
Ja, das ist rechtens. Es wäre ehedem eine KANN-Leistung und keine MUSS-Leistung.
Du kannst Dir diesen Führerschein sicher selbst finanzieren oder auch von Deine Arbeitgeber vorfinanzieren lassen.
Schließlich wusste er bei Deiner Einstellung, dass Dir dieser Zusatz zum Führerschein fehlt.
Nun erwartet Dein Arbeitgeber etwas anderes als bei Deiner Einstellung.
Das wäre ein Grund, Dir bei der Zusatzqualifikation behilflich zu sein.
Wie kann man dann am besten vorm Amt argumentieren wenn die bereits abgelehnt haben? Mit Rechten etc. da die sich bisher recht quer stellen…
Mit Rechten etc. da die sich bisher recht quer stellen…
KANN-Leistung = kein Rechtsanspruch.
Mit Deinem, Arbeitgeber willst Du ganz offensichtlich nicht sprechen. Warum?
Der wäre nur bereits es zu fördern wenn ich mich für die nächsten Jahre verpflichte bei der Firma zu bleiben
Also seine Bereitschaft ist zumindest nicht rechtens also seine Forderung allerdings will man sich auch nicht mit seinem Chef streiten
An das Ende der Bindung, darüber kann man sich dann streiten wenn man kündigen will / gekündigt hat. Notfalls vor dem Arbeitsgericht.
Wie sieht das aus mit ausländischen Arbeitgebern?
allerdings will man sich auch nicht mit seinem Chef streiten
Der Streit ist doch schon längst da. Er will dich kündigen, wenn nicht die Allgemeinheit dafür aufkommt, dass seine Mitarbeiter für ihn kostenlos fortgebildet werden.
Dass das Amt hier nicht zahlt, ist doch völlig logisch und und auch richtig.
Es handelt sicher aber um einen ausländischen Arbeitgeber aus dem EU Ausland
Naja aber wenn ich bei einem ausländischen Arbeitgeber Beschäftigt bin gilt doch das arbejtsrecht des jeweiligen Landes. Nur weil ich in Deutschland leben bin ich ja trotzdem bei einem Unternehmen angestellt welches seinen Sitz im Ausland hat und dementsprechend auch einen ausländischen Vertrag unterschrieben
Naja aber wenn ich bei einem ausländischen Arbeitgeber Beschäftigt bin gilt doch das arbejtsrecht des jeweiligen Landes.
Kannst Du das auch begründen / belegen?
Nochmal:
Es gilt in Deutschland deutsches Recht.
Ich sehe nicht, daß die Agentur für Arbeit etwas damit zu tun hat.
Falls Du die Klassenererweiterung für die Arbeit benötigst, mußt Du sie entweder privat zahlen oder der Arbeitgeber finanziert.
Naja also es war so er wusste es zwar, aber es wurde nicht benötigt. Jetzt fällt jemand weg so das ich die Aufgaben übernehmen muss oder jemand anders eingestellt werden muss