Bf17? Begleitperson unter 30?

6 Antworten

Jugendliche dürfen beim BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen fahren. Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Somit ist dein Freund leider raus. :-|

Das ist nicht möglich. § 48a (5) FeV ist da eindeutig:

Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Freunde sind auszuschließen dafür wen sie nicht 30-5-1 erfüllen !

Tanten, Onkel, Eltern oder anderen einen Erwachsenen aber keine KINDER das ist er mit 20-21 auch noch .

KINDER die Kinder das fahren beibringen echt der WITZ das kann nur in die HOSE gehen von so was kann man NULL lernen .

Hat nicht mal das Mindestalter dafür also vollkommen ungeeignet der KINDERGARTEN FÄHRT AUTO nennt man das .

Die Begleitperson muss auf ihrer Prüfungsbescheinigung eingetragen und mindestens 30 Jahre alt sein, außerdem seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen den Pkw-Führerschein besitzen selbst wen er 60 wäre und vor drei Jahren den Schein neu erteilt bekommen hat ist er als Begleiter völlig ungeeignet !!!!

Knochi1972  08.03.2018, 23:15

Na, da wär ich mal nicht so streng. Ich kenne da noch ganz andere, die sich wie Kinder verhalten, obwohl sie schon weit über 21 sind...

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Hi,

Also wird es irgendeine Möglichkeit geben?

Nein - BF17 ist selbst schon eine (häufig genutze) Ausnahme von der Regel, das normale Mindestalter für den Führerschein Klasse B ist nach wie vor 18 Jahre.

Bei BF17 gibt es die Auflage der Begleitperson nicht, damit einfach jemand dabei sitzt, sondern damit ein erfahrener Autofahrer seine Erfahrungen weitergeben kann.

Deshalb ist neben dem Mindestalter von 30 Jahren auch der ununterbrochene Besitz der Führerscheinklasse B über fünf Jahre Voraussetzung - zwei maßgebliche Punkte, die dein Freund nicht erfüllt.

Das hat nichts mit Reife zu tun, sondern ist eine sinnvolle rechtliche Beschränkung. Demnach ist das Vorhaben nicht möglich.

Quelle: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

LG

Hallo,

wie gut dein Freund fährt und wie viel du ihm vertraust, nutzt alles nichts, da er noch keine 30 Jahre alt ist.

Diese und viele weitere Informationen erhältst du auf bf17.de.

Solltest du dennoch den BF17 mit einer anderen Begleitperson machen, dann verkneift es euch, ohne diese (und nur mit deinem Freund) zu fahren.

Das stellt einen schweren Auflagenverstoß dar und deine Fahrerlaubnis wird widerrufen.

Viele Grüße

Michael