Bezug von Kindergeld?

2 Antworten

Solange dein Kind noch keine 25 ist, besteht auch in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld, dass Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aufpassen muss das Kind nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium nur dann, wenn es neben der weiteren Ausbildung nebenbei einer Beschäftigung nachgehen würde.

Dann darf das Kind neben der weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.

Villain178 
Fragesteller
 22.12.2023, 17:45

Kennst du dich / ihr euch auch mit Unterhalt aus . Werde es jetzt beatragen , da die große jetzt mit 17 komplett zu mir ziehen möchte, bisher haben wir das Wochenwechselmodell gelebt. Wird das auch bis Ende der Ausbildung vom Vater verlangt oder endet das mit Volljährigkeit ?

und wenn sie jetzt den schulischen Erzieher nicht den Berufsbegleiteten an den Sozialpädagogen hängt , in wie weit kann sie Aufstiegsbafög beantragen und hängt das irgendwann mit einer Rückzahlung zusammen , von irgendeinem Darlehen ist da die Rede ?

vielen Dank im Voraus .

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isomatte  22.12.2023, 18:22
@Villain178

Mit der Vollendung des 18 Lebensjahres endet das Sorgerecht, dementsprechend endet damit auch das Umgangsrecht und somit auch das Wechselmodell.

Ab dem 18 Lebensjahres muss sie sich um ihren Unterhaltsanspruch selber kümmern und zwar bei beiden Elternteilen.

Der Unterhalt muss dann ab der Vollendung des 18 Lebensjahres neu berechnet werden und zwar vom bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile und das Kindergeld wird dann voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhalt angerechnet.

Für die Berechnung des Unterhalts kann sie sich noch bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres ans zuständige Jugendamt wenden.

Du musst dann bei der Familienkasse das Kindergeld für sie beantragen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen, also z.B. Meldebescheinigung und Schulbescheinigung oder ähnliches.

Ein möglicher Anspruch auf Bafög - wäre vorrangig zu prüfen, für Schüler wäre das Bafög - nicht zurück zu zahlen, nur das für Studenten muss dann danach bis zu max.um die 10 000 Euro in monatlichen Raten zurück gezahlt werden.

Das wären dann nur 50 % vom Bafög - was dann als Darlehen erbracht und erstattet werden müsste.

Bitteschön

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Villain178 
Fragesteller
 22.12.2023, 18:33
@isomatte

Danke vielmals…das war sehr hilfreich😇schonmal

Student ist sie ja dann nicht, sondern immer noch in einer schulischen Ausbildung da greift aber nicht das Schüler BaföG sonder ein AufstiegsBaföG so wie ich das lese , ich will halt nicht das sie jetzt schon Schulden aufbaut wenn sie zu 50% zurückzahlen muss.

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isomatte  22.12.2023, 18:49
@Villain178

Daran kannst Du dann auch nichts ändern, es sei denn sie beantragt es nicht und wird von dir bzw.den Eltern unterstützt.

Im Regelfall ist das Bafög - ja auch abhängig vom Einkommen der Eltern und wenn das zu hoch ist, dann gibt es wenig oder gar kein Bafög.

Nur wenn es um elternunabhängiges Bafög - gehst, spielt das Einkommen der Eltern wie der Name schon sagt keine Rolle.

Wenn es also ein Schülerbafög ist, wird es auch bei Beantragung und Bewilligung zu 50 % bzw.max.dann bis zu um die 10 000 Euro zu erstatten sein.

Bitteschön

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Ja, solange sie unter 25 Jahre alt ist.

Villain178 
Fragesteller
 17.12.2023, 14:00

Obwohl es die zweite ist und sie theoretisch mit der ersten arbeiten könnte ? Verwirrend ist das auch zu lesen ist nur bis zur erstenabgeschlossenen Ausbildung . Aber Unterhalt des Vaters ,fällt die Pflicht weg?

Danke schon mal

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Katzenfutter97  17.12.2023, 14:02
@Villain178

Man findet dazu folgendes auf deren Webseite:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18?pk_abe=110&pk_abv=135

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen, beim HEP muss man ja auch einiges an Praxiszeiten absolvieren.

Ich glaube aber, dass der Sozialassistent als Grundvoraussetzung für den HEP zählen kann. Zumindest war das damals als ich die Ausbildung zum Erzieher gemacht habe auch so.

Ich würde dir raten dort einfach mal anzurufen, die können es dir genau sagen.

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Katzenfutter97  17.12.2023, 14:06
@Villain178

Ich hatte in meiner damaligen Klasse auch eine Person mit dem selben Problem (Unterhalt, Vater) und damals musste der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen, weil die Sozialassistenz die Grundvorausetzung war um Erzieherin werden zu können.

Deshalb musste er damals noch zahlen.

Aber ich bin mir nicht zu 100% sicher wie es beim HEP ist.

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