Bewerbung Polizei - Untauglichkeit?

2 Antworten

Wirst du bei der neuerlichen Bewerbung ja sngeben müssen und da du deine Ärzte von der Schweigepflicht befreit hast wird man auch das nachlesen können.

Also ja- natürlich wird das bekannt sein oder möchtest du im Lebenslauf lügen?

Ist die gesundheitliche Einschränkung weggefallen, dann spricht ja nichts dagegen sich nochmal zu bewerben, ist sie noch vorhanden machts wohl keinen Sinn!

Ich gehe davon aus, daß die Ergebnisse oder das Gutachten in deinen Akten hinterlegt sind.

Eine neuere Bewerbung wäre somit nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe in einem medizinischen Beruf gearbeitet