Beweiswürdigung bei Modus Operandi?

4 Antworten

Natürlich kann man Dich verurteilen, denn Dein Modus operandi und Deine Sprache kann man immer und überall erkennen.


Genial1233 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 16:27

Wieso tauchst du immer bei solchen Fragen auf?

Achmed, so schlau bist du auch wieder nicht sonst würdest du nicht ständig palaver mit der Justiz samt Polizei haben. 🥱

Das ist das gleiche wie mit der Bank, der Uni usw. Die müssen nicht auf jeden Furz bon dir reagieren, das wird einfach kommentarlos an die entsprechende Behörde weitergeleitet und gut ist.

Vor 5 Minuten habe ich dir auf deiner nun wohl 201ten Frage zu diesem Thema gesagt, wie du reagieren könntest.

Aber du ignorierst schon wieder alles und fängst erneut von vorne an und versuchst deine Schuld rauszutrixen. Das ist traurig. Mehr muss man dazu nicht mehr sagen.

Selbstverständlich kann die Verurteilung erfolgen.


Genial1233 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 16:25

Wie

Jurafuchs  26.06.2025, 16:26
@Genial1233

Die Behörden sind nicht dumm, man kann so etwas problemlos nachweisen.

Genial1233 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 16:30
@Jurafuchs

Eine Verurteilung allein aufgrund eines „ähnlichen Modus Operandi“ früherer – nicht angeklagter – Beleidigungen ist nach deutschem Strafprozessrecht äußerst unwahrscheinlich. Frühere Taten dürfen zwar als Indiz in die freie richterliche Beweiswürdigung (§ 261 StPO) einfließen, ersetzen aber nicht den für eine Verurteilung nötigen Vollbeweis der Täterschaft.