Beurkundung in einem deutschen Eheregister

4 Antworten

Deine Ehe wird sonst in Deutschland nicht anerkannt. Ihr seid dann in Deutschland keine Eheleute.

Ich empfehle bei sowas immer, die Ehe anerkennen zu lassen. heiraten könntest du ohnehin nicht wieder einfach so, da in der Türkei die Ehe besteht und somit ein Hinderungsgrund vorliegt. Wenn du sie aber anerkennen lässt, zählst du´auch in Deutschland als verheiratet und ihr habt dann sämtliche (auch steuerliche) Vorteile.

FreeEagle  15.06.2011, 14:19

Auch hier:

Die Gültigkeit der Ehe hat mit der Eintragung in einem deutschen Personenstandsregister nichts zu tun.

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Sumselbiene  15.06.2011, 14:21
@FreeEagle

In Deutschland besteht keine Ehe, wenn sie hier nicht nachbeurkundet wurde! Dann zählt die Ehe zwar in der Türkei, in Deutschland aber nicht. Sicher ist sie gültig, aber sie wird eben hier nicht anerkannt.

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Sumselbiene  15.06.2011, 14:25
@FreeEagle

Das Problem dabei ist, dass man bei anderen Ländern nie weiß, ob die Ehe in Deutschland auch rechtmäßig wäre. Daher muss bei einer nachbeurkundung dasselbe geprüft werden als würden sie hier heiraten wollen.

Zb gibt es Staaten, bei denen Mehrfachehen erlaubt sind oder welche, denen sowieso alles egal ist und wo man nur nen Perso zum heiraten braucht.

Also wenn man im Ausland geheiratet hat ist nie sicher, ob die Ehe auch nach deutschem Recht Bestand hätte.

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Sumselbiene  15.06.2011, 14:27
@Sumselbiene

Die Frage, ob eine im Ausland geschlossen Ehe auch nach deutschem Recht wirksam ist, taucht immer nur als Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung auf, etwa wenn man eine Namenserklärung abgeben möchte oder einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt stellt oder eine Eintragung in der Steuerkarte begehrt. Dann prüft die jeweils mit der Hauptfrage befasste Stelle, also das jeweilige Amt die Frage der Wirksamkeit der Eheschließung, im Rahmen der Entscheidung in eigener Verantwortung.

Also müsstest du es möglicherweise ohnehin prüfen lassen.

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FreeEagle  15.06.2011, 14:29
@Sumselbiene

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht wirksam, wenn sie nach der im Eheschließungsland geltenden Form (Ortsform) oder unter Beachtung der Formvorschriften des Heimatrechts beider Ehepartner geschlossen wurde (vgl. Art. 11 Abs. 1 EGBGB).

Als Beweis für die Echtheit der ausländischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Sollte die Urkunde nicht mehrsprachig sein, ist zusätzlich die Übersetzung eines amtlich bestellten Übersetzers bzw. Dolmetschers erforderlich.

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Sumselbiene  15.06.2011, 14:32
@FreeEagle

Aber nur dann, wenn die Voraussetzungen nach Deutschem Recht auch gegeben sind. Und das muss geprüft werden.

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Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist der, dass du dir bei Verlust deiner Originaldokumente (aus der Türkei, einschließlich Übersetzung, Beglaubigungen usw.) stressfrei jederzeit bei deinem Standesamt eine Urkunde ausstellen lassen kannst. Der Aufwand für die Beschaffung der Urkunden aus der Türkei übersteigt sicherlich die Gebühr der Erstbeurkundung in Deutschland um ein Vielfaches.

ich habe in der türkei im september 2012 geheiratet und habe die internationale eheurkunde formül B mein standesamt in deutschland sagte mir mein mann müsse erst in deutschland sein dann kann man auch das mit dem namen im ausweis ändern,den auf der heiratsurkunde habe ich schon den nammen meines mannes auch mein konnt ist auf sein familiennamen so wie meine krankenkarte das verstehe ich nicht? ist meine heirat nun hier gültig oder nich? danke

Wenn Deine Ehe vor dem deutschen Recht Gültigkeit haben soll, würde ich eine Eintragung dringend empfehlen.

FreeEagle  15.06.2011, 14:18

Die Gültigkeit der Ehe hat mit der Eintragung in einem deutschen Personenstandsregister nichts zu tun.

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turalo  15.06.2011, 14:24
@FreeEagle

Nachbeurkundung der EheschließungSie sind nicht dazu verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber die Nachbeurkundung hat natürlich auch Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:

1.Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling2.Sie haben vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet, dem einer von Ihnen angehört, wobei keiner zum Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, z.B. zwei türkische Staatsangehörige die auf dem türkischen Generalkonsulat geheiratet haben

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FreeEagle  15.06.2011, 14:32
@turalo

Mit deinem Kommentar, den du irgendwoher kopiert und dessen Quelle du nicht angegeben hast, bestätigst du meine Aussage.

Einen der angegebenen Vorteile habe ich in meiner Antwort auf die Frage genannt.

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