Betrug/Haftbefehl?
Hallo, ich habe mal eine Frage. X hat Y mal 600€ geliehen da X in Not war. Daraufhin haben X und Y ein Vertrag aufgesetzt und eine Ratenzahlung vereinbart. Leider geriet Y wieder in Geld Probleme und konnte somit erstmal nicht zahlen. Y hat X Bescheid gesagt und es kam zum Streit. Nun zeigt X, Y wegen Betrug an. Bei einer Summe von 600€ und keinen Vorstrafen bzw. Erstvorfall, wird dann ein Haftbefehl erlassen? Welche Art von Betrug wäre das?
4 Antworten
Wegen 600€ gibt es sicher keine Haftstrafe und keinen Haftbefehl!
Wenn Y erklären kann das er durch einen in unvorhersehbare Probleme gekommen ist wird ihm garnichts passieren.
Wenn Y das Geld hat und nur nicht zurückgeben will, oder es irgendwie verzockt hat, dann gibt es eben ein paar Tagessätze Geldstrafe wenn Y erst 21 oder jünger ist vielleicht auch Sozialstunden statt Geldstrafe. Oder vielleicht eine Auflage zu gemeinnütziger Arbeit.
Ein Haftbefehl wird nicht einfach so erlassen. Da muß schon eine Gerichtsverhandlung mit einer entsprechenden Verurteilung erfolgt sein.
Das ist Zivilrecht. Kein Strafrecht...
ja, war ich auch der Meinung aber meine mitgenossen haben ein bisschen zu viel Bier getrunken und meinten mit mir diskutieren zu müssen, also musste ich mal Profis fragen :D Dankeschön!
Da ist kein Betrug erkennbar.
Zu sehen ist eine Forderung, die X von Y gerichtlich einfordern kann.
(Also Zivilrecht)