Betrug?

4 Antworten

Das ist keine Straftat. Du kannst nur zivilrechtlich klagen, um eine Rückabwicklung zu erreichen. Das dauert aber so lange, dass du dann keinen Spieltrieb mehr hast ; - )

Hast du die Zusicherung der Beschaffenheit des Gerätes schriftlich? Nein, anzeigen kannst du nur Straftaten. Dies hier betrifft Zivilrecht, meiner Meinung nach.

Von eine Anzeige würde ich erstmal absehen, kontaktiere doch den Verkäufer vorab und spreche ihn darauf an.

Du wirst ja sehen wie er sich dazu äußert, und wenn er sich quer stellt, dann kannst Du immer noch etwas gegen ihn unternehmen.

Sicher kannst du ihn anzeigen. Nutzt dir nur nichts.

Still  30.04.2022, 09:57

Welche Straftat soll das denn sein??!

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