Betriebwechsel während der Ausbildung?

2 Antworten

Du hast genau so eine Kündigungsfrist wie ein normal Angestellter. In welchem Zeitraum die sich befindet, siehst Du in deinem Ausbildungsvertrag. Daran orientiert Du dich :-)

DerCaveman  18.02.2024, 10:21
Du hast genau so eine Kündigungsfrist wie ein normal Angestellter.

Na ja, ein wenig anders ist die schon. Zudem sind da auch noch ein paar Besonderheiten zu beachten, die es bei der Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses nicht gibt.

Aber nach einer Kuendigung durch die Auszubildende nach Ablauf der Probezeit kann sie das Ausbildungsverhaeltnis ohnehin nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht dann nur nach einem Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Anspruch hat).

0

Erstmal um den Betrieb einfach in einer Ausbildung zu wechseln muss dein AG zustimmen .

Einen Aufhebungs Vertrag sollte man nur unterschreiben wenn man direkt am next Tag was neues hat. ( weil sonst das alg wegfällt 3 Monate)

Kündigungsfrist ist 1 Monat

Saleh786 
Fragesteller
 18.02.2024, 09:44

Das heißt wenn ich bei den neuen Betrieb Zusage bekomme kann ich bei dem aktuellen kündigen ? Und was wenn der nicht zustimmt was passiert?

0
DerCaveman  18.02.2024, 10:18
@Saleh786

Nein, dann bittest du um einen Aufhebungsvertrag. Hoffentlich stimmt der Ausbildungsbetrieb dem dann auch zu. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Kuendigst du jedoch nach Ablauf der Probezeit, ist eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nicht mehr moeglich. Also nicht kuendigen, sondern nur mit Aufhebungsvertrag!

0
notting  18.02.2024, 10:24

Das was du schreibst ist irreführend bis falsch. Bzgl. Alg gibt's zwischen normaler Kündigung durch den AN (mit der Frist die sich aus Gesetzen/Tarifvertrag/individueller Vereinbarung ergeben) und einem Aufhebungsvertrag (individuelle Frist) keinen Unterschied. In beiden Fällen gibt's erstmal eine Alg-Sperre, außer:

Nur wenn der AG einem kündigt oder einen Aufhebungsvertrag anbietet wo drinsteht, dass man gekündigt wird, wenn man nicht unterschreibt, dann kriegt man keine Alg-Sperre.

Richtig ist natürlich, dass man idealerweise wenn der alte Vertrag irgendwie endet am nächsten Tag gleich in der nächsten Firma weitermachen kann.

notting

0
Draven675  18.02.2024, 10:29
@notting

Hatte schon Freunde die wegen genau sowas eine Sperre bekommen haben :)

0
notting  18.02.2024, 10:30
@Draven675

Ein Onkel von mir hat sich damals (2010er Jahre) von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und da ging das mit dem Alg, weil im Aufhebungsvertrag eben drin stand, dass ihm sonst gekündigt wird.

Manchmal muss man auch noch das Arbeitsamt verklagen...

notting

0