Betriebskostenabrechnung Abschlagsanpassung für das Folgejahr?

3 Antworten

In der Abrechnung kann/darf der Vermieter nur die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen verwenden.

Die Vorauszahlungen darf er nur für die Zukunft erhöhen, wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.

Als Mieter hast Du das Recht nach einer Abrechnung die Vorauszahlung selbst anzupassen, auf einen angemessenen Betrag.

Siehe BGB § 560 Absatz 4

Wenn die Betriebskosten nach Abrechnung des letzten Zeitraumes eine Nachzahlung erforderlich machte, dann kann der Vermieter die kommenden Vorauszahlungen anpassen aber nicht in einem Stück per 800€ sondern pro Monat. Freiwillig kannst du die Vorauszahlungen dennoch erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Heizkosten extrem hoch werden.

Eine zulässige Erhöhung der Nebenkosten darf nur den Betrag umfassen, der aus der letzten Nachzahlung resultierte.

emesvau