Besteht man eine Nachprüfung nur mit der Note 4 in Beiden Fächern oder kann mit einer 4 und einer 5 bestehen?

3 Antworten

https://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/schulleitung/rso/t5/a2/

§ 59 Nachprüfung

(1) 1 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9, die wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, die aber in keinem weiteren Vorrückungsfach schlechtere als ausreichende Leistungen aufweisen, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben.

(6) 1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt das Bestehen und damit das Vorrücken fest, sofern in der Nachprüfung Noten erzielt wurden, mit denen Schülerinnen und Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen.

Heißt für mich, dass du dir eine 5 leisten kannst.
Ich würde aber nicht drauf setzen, denn evtl. fällt die Nachprüfung in dem anderen Fach ja auch so schwach aus, dass festgestellt und beschlossen wird, dass dein Wissensstand für eine erfolgreiche Teilnahme an der nächsten Klasse nicht ausreicht. Du solltest daher wirklich ernsthaft "ackern" - s. hier:

(5) 1 Die Schülerinnen und Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als ,,ausreichend“ waren. 2 Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und hat in jedem Fach etwa den Umfang einer Schulaufgabe. 3 Den Prüfungen liegt der Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.

Lerne richtig dann wird es auch was mit den Noten.

Unterm Strich darfst du nur maximal eine 5 haben, und die musst du mit einem gleichgewichteten Fach ausgleichen können. Also wenn du in einem Hauptfach eine 3 hast darfst du am eine noch eine 5 haben.. Wenn nicht muss beides 4 werden.