Besondere berufliche Betroffenheit / Berufschadenausgleich - wie lange habt ihr auf euren Bescheid gewartet und wie ist es wem man SGB 2 bekommt?

1 Antwort

Wie lange das dauert kann man allgemein nicht sagen. Grundsätzlich sollen Behörden innerhalb von 6 Monaten ab Antragstellung entscheiden. Tun Sie das nicht und nennen Sie für die Verzögerung keine überzeugenden Gründe, kannst Du Untätigkeitsklage zum Sozialgericht erheben. Kosten fallen dabei für Dich nicht an.

Die Leistungen nach dem OEG werden bei einem GdS von 30 nicht zum Leben ausreichen. Du solltest den Bescheid nach dem OEG in Kopie beim Jobcenter vorlegen aber Dich nicht dort vom Leistungsbezug abmelden.

Du kannst in den Sozialverband VdK eintreten, der sich in diesen Dingen auskennt und Dich gegenüber Sozialbehörden vertreten. Das kostet aber einen Mitgliedsbeitrag. Wie hoch der ist, kann der VdK Dir sagen.

Du kannst auch beim Amtsgericht um einen Beratungshilfeschein bitten. Erfüllst Du dafür die Voraussetzungen und erhältst den Schein, dann kannst Du damit zu einem Rechtsanwalt Deiner Wahl, am besten einem Fachanwalt für Sozialrecht, gehen und Dich beraten lassen, aber der Schein gilt regelmäßig nur für eine einmalige Beratung. Hält der Anwalt eine Klage für aussichtsreich, kann er aber Klage erheben und, wenn Du wenig Geld hast, Prozesskostenhilfe beantragen und das Gericht bitten, zunächst über den PKH-Antrag zu entscheiden. Er muss Dir, wenn Du ihn danach fragst, in jedem Fall sagen, ob und ggf. In welchem Umfang Kosten auf Dich zukommen.

Man kann vor dem Sozialgericht auch ohne Anwalt klagen, hier besteht kein Anwaltszwang.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung