Besitzerwechsel des Fitnessstudios. Sonderkündegung möglich?
Hallo Leute,
ich habe mich umgeschaut, und bei jedem war die Situation bezüglich meines Thema anders.
Es geht darum, dass bei uns im Fitnesscenter der Besitzer gewechselt ist, was ich übrigens am Donnerstag erfahren habe, wo ich zum Training gekommen bin und ab Februar neue Verträge gemacht werden sollen. Und dabei möchte ich schon seit einiger Zeit mein Fitnesscenter wechseln und einen adneren, der näher dran ist nehmen. Und natürlich ändert es sich auch der Preis bei neuen Verträgen.
Meine Frage ist es, ob ich dadurch einen gesonderte Kündigungsfrist habe?
Danke vorraus
MfG Zaraki
8 Antworten
Sollten die Verträge gleich bleiben und der Preis sich nicht "stark" anheben, dann kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht nicht gebrauch machen.
Jedoch darf der neue Besitzer dich nicht zu einem neuen Vertrag zwingen. Du kannst es ablehnen und er kann dann entscheiden, ob er dich beibehält oder dich "rausschmeißt"
Nein. Wenn der Besitzer eine z.B. Informationstafel aufstellt, auf der steht, dass in 4 Wochen die Preise für z.B Wasser oder Stromkosten steigen und von den Mitgliedern jetzt 99cent mehr abverlangt wird, dann ist das nunmal so !!
Wenn er aber den Beitrag einfach so um 10 € erhöht, dann sieht die Sache schon anders aus
Hängt aber auch davon ab, was in den AGBs steht.
Normalerweise hast du recht Mouse1982
Habe das jetzt mal gelesen. Da stand: Bei einer Erhöhung des Beitrags, besteht wegen einseitiger Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden ein Grund für eine fristlose Kündigung
Jedoch habe ich auch Sachen gefunden, in denen aufgeführt wird, dass es nicht immer so ist. Kommt darauf an wie hoch und weswegen der Beitrag erhöht wird
Ich vermute mal grundsätzlich nicht.
Der Vertrag ist zw. dir und dem alten Besitzer nach wie vor gültig. Auch dann wenn der alte Besitzer aktuell nicht mehr der Betreiber ist. Solange du alle vertraglich vereinbarten Leistungen weiter beziehen kannst gibt es keinen Grund für eine Sonderkündigung.
Erst wenn der Vertragspartnerwechsel ansteht (die neuen Verträge im Februar), dann kann sich so etwas ergeben.
Wenn das Studio eine GmbH ist kannst du nix machen.
Ist es allerdings eine Personengesellschft, heißt, der Betreiber ist ein natürliche Person mit der der vertrag geschlossen wurde geht dieser vertrag nicht auf den anderen über. den mit dir geschlossenen Vertrag muss dein Vertragspartner erfüllen, daß kann er nicht weil er kein Studio mehr hat.
Alles andere wäre ein Vertrag für/gegen dritte.
Nein. Solange sich die in deinem Vertrag vereinbarten Bedingungen nicht ändern, hast du keine Sonderkündigung.
Die neuen Verträge musst du natürlich auch nicht annehmen, das wird nur für Neukunden gelten.-
Guck dir in deinem jetzigem Vertrag den Kündigungsparagraphen an, da wirds drin stehn.
Und fasse am besten nochmals "dein Thema" zusammen sonst hat keiner nen Plan was du eigentlich meinst...
Selbst wenn der Preis sich nur einen Cent erhöht, rechtfertigt das die Sonderkündigung.
Einzige Ausnahme sind gesetzliche Abgaben, also wenn sich z.B: die Mehrwertsteuer erhöht.