Beschlagnahmte Sachen zurück?

3 Antworten

Du könntest auch erst mal nachfragen, was mit deinen Sachen ist.

Nicht die Polizei entscheidet über die Rückgabe der Sachen, sondern die Staatsanwaltschaft. Du müsstest darüber aber Bescheid bekommen haben, steht dazu nichts im Einstellungsbescheid?

Eingestellt und Eingestellt sind verschiedene Paar Schuhe. Nach welchem § wurde denn eingestellt?

Z. B. wegen geringer Schuld heißt nichts anderes, als dass du Straftäter bist, eine Bestrafung aber in keinem Verhältnis zur geringen Schuld stünde. Trotzdem können beschlagnahmte Dinge Tatwerkzeug sein, und bleiben eingezogen.