Bescheinigung ärztliche Untersuchung für Azubis vergessen?

2 Antworten

Sofort mit dem Betrieb und der IHK klären! Man hätte dich gar nicht ausbilden dürfen!

Hast du von der IHK einen Brief bekommen, dass dein Ausbildungsvertrag dort eingetragen wurde??

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt.

Minderjährige Auszubildende haben sich vor Beginn der Ausbildung ärztlich untersuchen zu lassen und die Bescheinigung über die Erstuntersuchung dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen (§ 32 JArbSchG). Die Erstuntersuchung erstreckt sich auf den Gesundheits- und Entwicklungszustand und die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen. Die Untersuchung muss innerhalb 14 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stattgefunden haben. Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist der IHK mit dem Ausbildungsvertrag vorzulegen, da sonst der Berufsausbildungsvertrag nicht eingetragen wird (§ 35 BBiG).

Die Wahl des Arztes bleibt dem Auszubildenden überlassen. 

Legt der jugendliche Auszubildende nicht spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vor, besteht für minderjährige Auszubildende ein Beschäftigungsverbot. Wird ein Jugendlicher ohne Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung beschäftigt, besteht das Ausbildungsverhältnis fort, da das Beschäftigungsverbot durch die Nachreichung beseitigt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Naja, der Betrieb hätte ja auch dran denken müssen.

Entweder fragst Du eben mal bei Deinem Betrieb nach.. oder wendest Dich an Deine prüfende Kammer (IHK, HWK..)