Berufsschulpflichtig mit 18?
Ich habe meine Ausbildung nun abgebrochen weil es einfach nicht das richtige war und kein Spaß gemacht. Nun bekam ich Post von der Berufsschule das ich bis zum Ende meines 18ten Lebensjahr Berufschulpflichtig sei, ich kann mir das nicht vorstellen den mit 18 muss man ja selbst wissen was man tut.
4 Antworten
Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich - meist gilt aber: bis zum Ende des Schuljahres, in dem du 18 wirst.,
Was genau für dich zutrifft, kannst du hier nachschauen:
Grundsätzlich wäre es keine schlechte Idee, dich zeitnah nach einer neuen "Tätigkeit" umzusehen (Ausbildung/ FSJ/ Praktikum/ Schule) - "Löcher" im Lebenslauf machen sich später gar nicht gut!
Bis zum Ende deines 18. Lebensjahrs bedeutet ja, bis zu deinem 18. Geburtstag. Wenn du also noch 17 bist, ab zur Berufschule, du bist (berufs)schulpflichtig
Nein, da hat er nicht Recht. § 38 (3) SchulG NRW sieht das anders.
Bundesland?
Oft endet die Berufsschulpflicht mit Ende des Schuljahrs, in dem man 18 geworden ist.
ich kann mir das nicht vorstellen den mit 18 muss man ja selbst wissen was man tut.
Weil Du mit 18 ja auch sonst keine Pflichten vom Staat auferlegt bekommst...
Ich bin ja in diesem Schulhalbjahr 18 geworden, im September. August hat die Berufsschule angefangen.
Das Bundesland kenne ich immer noch nicht.
Wenn es so ist, wie ich vermute, bist Du bis zu den Sommerferien 2018 schulpflichtig.
§ 38 (3) SchulG NRW:
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.Würde dann quasi heißen für dieses Halbjahr bin ich noch Berufschulpflichtig.
Nein, bis zum Ende des Schuljahrs, also bis Mitte Juli 2018.
Frag nach oder geh einfach nicht mehr hin und fertig :) .
"Einfach nicht mehr hingehen" ist angesichts eines drohenden Bußgelds von bis zu 100 € pro versäumtem Schultag ein etwas fahrlässiger Rat, meinst Du nicht?
Einfach nicht hingehen wäre dann ja schänzen und das würde ein Bußgeld irgendwann heißen. Ja ich erkundige mich mal.
Bin im September 18 geworden, also bin ich dann ja nicht mehr Berufschulpflichtig.