Schulpflicht Ausbildungsabbruch?
Beginn: Kinder, die bis zum 3o.9. ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig.
Dauer: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht
Regelung zur Berufsschulpflicht: Schüler in einem Ausbildungsverhältnis sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig, solange die Ausbildung vor Ende des 21. Lebensjahres, begonnen wurde. Schüler ohne Ausbildungsverhältnis sind berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in das der 18. Geburtstag fällt. "
Jetzt hat man 10 Jahre Vollzeitschule, nach 1 Jahr Ausbildung im beidseitigen Einvernehmen mit 3 Monaten Gehaltsbezug - freigestellt - gekündigt.
17 Jahre alt , aber Geburtstag am 16.09.
Niemand sagt was von der Schulpflicht, keiner gemeldet bisher steht kein Schulbesuch oder etwas anderes an und würde dann zu Hause bleiben ?
2 Antworten
Das eine ist das Gesetz, das andere dessen Durchsetzung. Da das Ausbildungsjahr vor dem 16.09. beginnt, bist Du noch bis zum Ende des kommenden Jahres schulpflichtig, so jedenfalls das Schulgesetz in NRW. Nun stellt sich die Frage, wer setzt das durch und wie tut man das? Irgendein Bürokrat könnte Dir im Laufe des kommenden Schuljahres ein Bußgeldverfahren auf‘s Auge drücken. Dann warst Du zwar nicht in der Berufsschule, zahlst aber genau deshalb ein Bußgeld. Immer vorausgesetzt, dass das Verfahren ordnungsgemäß und rechtsgültig ist.
Aus Deinem Text geht nicht hervor, was genau Deine Frage ist.
Gruß Matti
Nichtsdestotrotz bist du schulpflichtig bis Ende des Schuljahres 2021/2022.
Nein das war Vergangenheit aber es ist keinem aufgefallen und keiner hat irgendwas gesagt. Habe mich das damals schon gefragt.
Nach der 10. Klasse wurde drauf geachtet hier nicht.
Und während der Freistellung ?