Von Schulpflicht befreit?

1 Antwort

Baden-Württemberg

Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.

Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.

Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.

Quelle: https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/#:~:text=Baden%2DW%C3%BCrttemberg,Jahre%20alt%20werden%2C%20sind%20schulpflichtig.&text=Dauer%3A%209%20Jahre%20Vollzeitschulpflicht%2C%20jedoch,um%20ein%20Jahr%20verl%C3%A4ngert%20werden.

Maximal265 
Fragesteller
 02.02.2022, 00:04

Heißt ich muss bis ich 18 bin in die Schule oder bis Ende der Ausbildung? Versteh das nicht ganz sorry😅.

0
Maximal265 
Fragesteller
 02.02.2022, 00:12
@kugel

Was mach ich dann wen ich die Ausbildung abbreche?

0
kugel  02.02.2022, 00:17
@Maximal265

Dann musst du deine Schulpflicht anderweitig erbringen

0