Berufschulpflicht Befreiung?

2 Antworten

Du bist minderjährig und hast neben der Erlubnis der Eltern, und mit expliziter Ausnahmegenehmigung des Familiengerichtes die Genehmigung ein Gewerbe zu führen?

___________________________________________________________________________

Keine Berufsausbildung, kein berufsvorbereitender Lehrgang, kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch keine Vollzeitschule, musst du in den meisten Bundesländern ein sogenanntes Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. Dabei handelt es sich um ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule. Ansonsten endet die Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in den meisten Ländern spätestens mit dem Schuljahr, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Bayern :

Regelung zur Berufsschulpflicht:

Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden bis zum Ende des Schuljahres, in dem der 21. Geburtstag gefeiert wird. Ausnahmen sind Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.

Wenn du ein angemeldetes Gewerbe betreibst, musst du 18 Jahre alt sein. Somit unterliegst du keiner gesetzlichen Schulpflicht. Dass dein Ausbildungsbetrieb da mitspielt, ist allerdings fraglich.

Betreibst du als Minderjähriger selbstständig ein angemeldetes Gewerbe, muss eine Zustimmung des Landgerichtes vorliegen. Ist das der Fall?