Berechtigt für einen anderen Gabelstapler?
Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich meinen Staplerschein der Stufe 1 und 2 gemacht und bestanden. Auf dem Fahrausweis steht einmal der Jungheinrich EFG 318 K 1,6 To und der Jungheinrich ETV214. Wir auf der Arbeit nutzen allerdings die Maschinen von dem Hersteller Still und Toyota und nicht Jungheinrich. Darf ich trotzdem dann den Schubmast von Still fahren, obwohl ich die Ausbildung auf einem Jungheinrich gemacht habe?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße, Robin
2 Antworten
Das musst du deinen betrieblichen Vorgesetzten fragen. Die Nutzung von dem Flurförderfahrzeugen muss von den Chef angeordnet werden.
Die allgemeine Erlaubnis hast du. Du brachst zusätzlich noch die Genehmigung deines Chefs.
Ja klar. Wenn du deinen Autofuhrerschein auf einem Mercedes machst, ist es ja auch nicht so, dass du nur Mercedes fahren darfst