Beleidigung?

6 Antworten

Ja, ... aber: Regelmäßig wird ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint und auf den Privatklageweg verwiesen.

Dieser besteht hauptsächlich aus Sand, in welchem die Angelegenheit dann verläuft.

Grinzz  19.05.2022, 15:24
Dieser besteht hauptsächlich aus Sand, in welchem die Angelegenheit dann verläuft.

Wunderschöne Formulierung! 😁

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Ja, und deine Rechtschreibung auch.

Nur 1 davon geht noch. Aber wenn du alle 3 Dinge geschrieben hast, dann ja

Klar ist es das. Und die Ausdrucksweise und Rechtschreibung in deinem Beitrag zeigt sehr deutlich, dass derjenige all die aufgezählten Dinge eindeutig selber ist.

Klar ist das ne Beleidigung.