Bekomme ich das Erbe?
Habe schon lange keinen Kontakt mehr mit meinem Vater,auch nicht wegen Streit,für mich hat er sich halt nur in der Jugendzeit keineswegs interessiert. Er hat sich auch schon in meiner Jugendzeit von meiner Mutter scheiden lassen. Das einzigste was ich in den letzten Jahren über Onkel,Cousins,Tanten hörte ist, dass er sich selbständig gemacht hatte und dadurch gut über Jahreverdient hat und mitlerweile in Rente ist,hat auch ein schönes großes Haus gekauft und ist wohl wieder verheiratet ohne weitere Kinder. Was mich interessiert, was wäre wenn er Mal vor seiner jetzigen Frau verstirbt und er auch kein Testament hinterlassen hat,würde mir dann direkt etwas von seinen Hinterlassenschaften Haus,Erspartes usw zustehen oder gehört es dann nur dieser Frau?
7 Antworten
Egal, was für ein Testament es gibt und wer zuerst stirbt, der Pflichtteil steht Dir immer mindestens zu. Du kannst ja mal wieder Kontakt mit ihm aufnehmen, aber frag ihn ja nicht nach seinem Testament.
Danke für die Antwort. Meine Ex Freundin hatte vor Jahren Mal versucht uns wieder in Kontakt zu bringen und da wusste ich noch nicht einmal etwas von seinem Haus und der Selbstständigkeit,hätte auch nichts gegen Kontakt gehabt um evtl Mal zu fragen warum er damals einfach den Abgang gemacht hat und Null Interesse an mir zeigte,aber er hatte wohl kein Interesse gezeigt und damit war dies Thema mit Kontakt für mich durch.
Ohne Testament und Ehevertrag und ohne weitere Kinder erben du und die Ehefrau je zur Hälfte
Der Pflichtteil gehört mindestens dir.
Es sei denn, seine Frau steht alleine im Grundbuch. Seinen Besitz hat er bereits vor 10 Jahren verschenkt oder verjubelt, Hab und Gut vor dem Ableben in der Spielbank verprasst...
Allerdings hast du keinen Anspruch ins Haus zu ziehen, wenn er es dir nicht vererbt hat. Dein Anteil bekommst in Geld.
Es reicht schon, wenn er im Testament gar nicht erwähnt wird. Dann steht ihm der Pflichtteil zu. Und ein Testament wäre wohl sinnvoll in der Konstellation, denn wenn man keinen Kontakt zum Kind hat (aus welchen Gründen auch immer)- und die 2. Frau es nicht einmal kennt, sollte man entweder einen angemessenen Betrag im Testament festlegen, der dem Pflichtteil entspricht oder mehr, aber dann hat die Frau Ruhe.
Ohne Testament würdest du neben der Ehefrau 50% erben. Aber ich denke, er war so schlau eines zu schreiben- und wenn noch schlauer, das Haus z.B. im Grundbuch auf den Namen seiner jetzigen Frau eingetragen zu haben, dann hast du daran keinen Anteil daran im Erbfall.
Es kommt darauf an.. Hast du Geschwister?
Erstmal wird die Ehefrau erben. Ob sie nun 1/2 des Erbes bekommt oder nur 1/4 hängt davon ab, wie sie den Zugewinnausgleich gestalten möchte. Grundsätzlich erhält der Ehegatte nämlich nur 1/4 des Erbes, wählt er den erbrechtlichen Zugewinnausgleich, so erhält sie nochmals 1/4, also insgesamt 1/2.
Der restliche Teil wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Wenn du Geschwister hast, dann wird die restliche Hälfte (sollte der erbrechtliche Zugewinnausgleich gewählt werden) gleichermaßen unter den Geschwistern aufgeteilt.
Deine leibliche Mutter erbt nichts. Es läuft also ohne Testament darauf hinaus, dass du (und gegebenenfalls deine Geschwister zu gleichem Anteil) mindestens den restlichen 1/2-Anteil erhältst / erhalten..
Pflichtteil würde voraussetzen, dass der Fragesteller per Testament enterbt wurde