Wer hat Anspruch aufs Erbe?

5 Antworten

Zunächst: Wenn das Testament des A wirksam geworden ist, ist die Ehefrau B zu 1/2 Miterbin. Wer das andere 1/2 erbt ist vom FS nicht angegeben worden. Die Zuwendungen an die Stiefkinder (oder nur das Stiefkind D ??) und die Frau von D sowie die Stiefenkel sind vermutlich Vermächtnisse, die von den Erben aus dem Nachlass erfüllt werden müssen.

Kann es nicht sein, dass die Tochter des A aus erster Ehe als Miterbin zu 1/2 neben der B eingesetzt worden ist ? Dann wäre sie zu dieser Quote am Nachlass mitberechtigt. Das hätte zur Folge, dass sie Anspruch auf 172-Teilhabe am Gesamtnachlass hat, aber die Hälfte der Vermächnisse zu Lasten ihres Erbteils gehen, ihr also abgezogen werden müssen. Wenn die Tochter nicht Miterbin geworden ist, hätte sie aber einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegenüber den Erben. Da A nur diese Tochter als einzigen Abkömmling hat, würde diese als gesetzliche Erbin den A zu 1/2 (neben der Ehefrau B zu 1/2) beerben, so dass - wenn sie testamentarisch als Erbin ausgeschlossen wurde - sie einen Pflichtteil in Höhe von 1/4 des Wertes des Nachlasses des A hätte. Ich könnte in diesem Fall nur raten, diesen Pflichtteil anzuerkennen; denn ein Rechtsstreit darüber würde diesen Anspruch nur bestätigen können. Gleichwohl lasst die Erbfolge von einem Fachanwalt überprüfen; dessen Gebühr wird der tragen müssen, der ihn mandatiert. Ist die Tochter aber testamentarische Miterbin geworden, könnt ihr auf den Anwalt verzichten; denn dann ist ihr Anspruch wie dargelegt, nicht bestreitbar und das Anwaltshonorar for nothing ausgegeben.

mir ist nicht klar, was C bekommen soll, die Hälfte vom ganzen Erbe nehme ich an ?

Ich kann nur sagen: die D Frau von D, F und G sind keine gesetzlichen Erben, sie wurden wahrscheinlich im Testament auch nicht als Erben benannt (das geht nur Prozentual vom Gesamterbe) sondern bekommen Vermächtnisse (Wohnung, Geldbetrag).

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung haben einen Pflichtteilsanspruch.

Gesetzliche Erben sind die Ehefrau und die leiblichen oder adoptierten Kinder. Die Ehefrau bekommt die Hälfte, die Kinder die andere Hälfte. Wenn C also das einzige leibliche Kind ist, wäre der gesetzliche Anspruch tatsächlich 50%, der Pflichtteil die Hälfte davon, also 25%. Dann muss der Gesamtwert des Erbes ermittelt werden, und festgestellt werden, ob sie nach Abzug der Vermächtnisse weniger als 25% bekommen würde. Dann müssten die Vermächtnisse entsprechend reduziert werden.

Gehen wir mit Zahlen um .....

Erblasser hatte ein Vermögen von 500.000 Euro - davon soll die Ehefrau die hälfte erben. Der verbleibende Rest würde nach dem gesetzlichen Erbrecht der Tochter vom Erlasser zufallen . Nachdem er ein anderslautendes Testament ! erstellt hat, hat Die Tochter nur Anspruch auf den Pflichtteil = 50% des gesetzliche Erbteils = 125.000 Euro und danach wrden die verbleibenden Personen gemäß Testament bedacht.

Hat die Tochter jetzt einen Rechsstreit / Klage angestrengt, so wird sie dafür die Kosten tragen müssen.

Derjenige, der einen beauftragt zahlt den Anwalt auch selbst.

Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtanteil Anspruch auf das Erbe. Je nach Kinderzahl.

Da die Ehefrau schon die Hälfte hat, wird die andere Hälfte auf die Kinder aufgeteilt.

Weasd 
Fragesteller
 13.06.2021, 16:41

Aber das sind nicht seine leiblichen Kinder dennoch steht es im Testament

Seine leibliche Tochter hat wie viel Anspruch ?

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XObelixxxx  13.06.2021, 16:42
@Weasd

Die gesamte andere Hälfte des Erbes vermutlich.

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Weasd 
Fragesteller
 13.06.2021, 16:43
@XObelixxxx

Und die nicht leiblichen Kinder nichts trotz Testament ?

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XObelixxxx  13.06.2021, 16:44
@Weasd

Heee, ich bin kein Anwalt. Man kann sein Erbe nicht verteilen wie man will. Man muss sich ans Erbschaftsrecht halten.

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Weasd 
Fragesteller
 13.06.2021, 16:45
@XObelixxxx

Blödsinn .. kannst auch kurz vorm Ableben ja dann verschenken wie es dir passt , wenn es möglich ist.

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XObelixxxx  13.06.2021, 16:46
@Weasd

Und sowas kann man auch zurückverlangen. Bis zu 10 Jahre zurück ab Todesdatum.

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das resterbe Cs muss größer sein als die wohnung+60.000€, sonst hat c noch ansprüche

Weasd 
Fragesteller
 13.06.2021, 16:38

Und wenn würde es im Falle des Falles dann abgezogen ?

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