Bei Streit ging Fenster in Schule zu Bruch, wer muss zahlen?
14jähriger Schüler wurde von einem Mitschüler im Unterricht (Projektunterricht und Lehrer nicht in der Nähe) geärgert und mit einem kleinen Holzstück beworfen und getroffen (nicht verletzt). Der 14jährige nahm auch ein Holzstück und warf zurück, verfehlte und traf die Fensterscheibe der Schule.
Die Schule beauftragte eine Firma (ohne unserem Wissen) den Schaden zu beheben. 3 Wochen später bekomme ich die Rechnung des Unternehmen - Auftraggeber mein Name???
Meiner Meinung nach ist diese Vorgehensweise keinesfalls korrekt oder doch?
Meine Rolle: Vater des Jungen
folgende Information habe ich bisher erhalten:
Da es von Sohnemann nicht "willentlich" war das Fenster zu beschädigen ist hier keine eindeutige Schuld zuzuweisen
Der Ablauf hätte anders sein müssen - Schule nimmt Schaden auf und leitet an Versicherung weiter, diese stellt event. Regress an unsere Haftpflicht (sofern Schuld eindeutig geklärt ist) und diese zahlt dann.
Meine Daten weitergeben, an ein Unternehmen und dieses beauftragen ist mal nicht korrekt.
12 Antworten
Meine Rolle: Vater des Jungen
Melde den Vorfall Eurer Versicherung. Ich könnte (m)eine Privat-Haftpflicht-Versicherung informieren...
Der, der geworfen und die Scheibe kaputt gemacht hat, der zahlt.
Ergo: korrekte Vorgehensweise.
Ist doch klar, der der geworfen und die Scheibe kaputtgemacht hat.
Mit viel Glück übernimmts die Haftpflicht.
Die Schule beauftragte eine Firma (ohne unserem Wissen) den Schaden zu beheben.
Natürlich, was dachtest du denn?
3 Wochen später bekomme ich die Rechnung des Unternehmen - Auftraggeber mein Name???
Nein, das ist nicht korrekt.
Mit viel Glück übernimmts die Haftpflicht.
Nicht mit viel Glück, sondern bestimmt!
Bin mir zu 90% sicher, er Fragesteller ist genau dieser Junge ;)
Welche Beweise bringst Du vor, um Deine Annahme zu untermauern? ;-)
So oder so, wenn jemand bereits eine Rechnung erhalten hat, wird der Schuldige bereits ermittelt worden sein. Und da bin ich mir zu 100% sicher.
Derjenige, der durch den Zurückwurf doe Scheibe zerdeppert hat, ist schadenersatzpflichtig.
Jain, dass du die Scheibe bezahlen musst ist Richtig (wenn du sie zerstört hast). Mit oder ohne Ankündigung ist egal.
Aber du hast nicht den Auftrag vergeben, deshalb darf dein Name nicht als Auftraggeber drinnen stehen!
Den finde/ermittle erstmal, solange er nicht 'verpetzt' wird...