Bei der Polizei anrufen Coronaparty?

3 Antworten

Habe ich noch nicht gemacht und auch keinen Anlass dazu gehabt. Nein, eine Zeugenaussage ist nicht erforderlich, da es sich bei "Corona- Verstößen" primär um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten handelt. Sie werden also nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und nicht nach dem Strafgesetz verfolgt, bei Ordnungswidrigkeiten, hat der Gesetzgeber ein stark vereinfachtes Verfahren ohne eine gerichtliche Verhandlung vorgesehen. Die beteiligten Personen erhalten so wie ein Falschparker ein Schreiben, in dem sie zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages aufgefordert werden, zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es nur dann, wenn eine der beteiligten Personen dagegen Wiederspruch einlegt, dass ist jedoch bei eindeutiger Beweislage mehr als unwahrscheinlich.

Man muss keine Zeugenaussage machen - Anruf bei Polizei genügt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei einer Corona-Party kommt es sicherlich nicht gleich zu einer Gerichtsverhandlung.

Schließlich ist dies nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.