Bandscheibenvorfall Polizei NRW?
Hallo,
ein Freund will sich bei der Polizei NRW bewerben,hatte vor 2 Jahren einen links paramedianen Bandscheibenvorfall laut MRT Bericht und fragt sich,ob das problematisch wird.Er wurde nicht operiert,hat lediglich Krankengymnastik gemacht und ist komplett gesund.Die Polizei Hessen hat ihn auch als diensttauglich festgestellt.Kann er den Befund von Hessen vorlegen oder damit argumentieren?Wie stehen seine Chancen?
2 Antworten
Am besten verschweigt er das und hat so eine Chance bei der Polizei einen Job zu bekommen. Viele Polizisten bekommen sowieso einen Bandscheibenvorfall, während ihrer Dienstzeit. Deshalb wird er nur einer von vielen sein, der einen bequemen Innendienstjob bekommt.
Am besten verschweigt er das und hat so eine Chance bei der Polizei einen Job zu bekommen.
Das ist ein schlechter Vorschlag. So eine Altschädigung zu verschweigen bedeutet ein Dienstvergehen, möglicherweise sogar eine Straftat. Kommt es raus, und das wird es, wird er entlassen.
Viele Polizisten bekommen sowieso einen Bandscheibenvorfall, während ihrer Dienstzeit.
Das kann doch nicht ernsthaft dein Argument sein, schon mit einer Vorschädigung zum Dienst zu kommen, nur weil viele (was zu belegen wäre) später diesen Schaden bekommen?
Viele meiner Kameraden, so auch ich, bekommen in meiner Verwendung einen vorzeitigen Verschleiß am 2. und 3. Halswirbel. Aber ich kann doch nicht mit dieser Vorschädigung einsteigen! Abgesehen davon, dass man diesen Verschleiß eindeutig in bildgebenden Methoden feststellen kann.
Eigentlich steht da so ziemlich alles drin, was man wissen muss.
Wenn er dadurch keine Einschränkungen in der Bewegung hat, nein, dann ist das kein Ausschlusskriterium.
Das sollte er aber vielleicht zur Bewerbung als Nachweis parat haben.
Spätestens zu einer möglichen Einstellung wird er aber von einem Amtsarzt noch ein Mal komplett durchgecheckt.
Es gibt eine große Liste mit Ausschlussgründen und unter Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates wird als erstes "Bandscheibenvorfall" genannt. Auch wenn der nicht operiert werden musste, wird die Polizei keine Lust darauf haben.
Wenn er dadurch keinerlei Einschränkungen hat und das nachweisen kann, ist es egal.
Aber genau solche Fälle werden im Einzelfall geprüft.
Natürlich ist der Polizeidienst noch mal was anderes. Ich behaupte ja auch nicht das Gegenteil.
Aber ein Bandscheibenvorfall ist nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. In den meisten Fällen natürlich schon, da es massenhaft Bewerber gibt, die eben das nicht haben.
Das heißt,wenn er keine OP hatte,muss er sich keine Gedanken machen?