Balkonsanierung - wer zahlt?

4 Antworten

Der Vermieter bzw. die WEG, je nach Teilungserklärung.

Meines Erachtens ist das Fassade und muss vom Vermieter ggf gerichtet werden.

Edit: Ggf den Vermieter höflich auf die nicht fachgerechten Um-/Anbauten des Vormieters hinweisen, die er, der Vermieter, so abgenommen hat...

Für kleinere Renovierungen wie z.B. streichen, tapezieren etc. der Mieter.