Bafög züruckzahlen?

4 Antworten

  • Das BAföG-Darlehen muss nur bis zu einem Gesamtbetrag von 77 Raten, derzeit 10.010 Euro zurückgezahlt werden.
  • Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst.
  • Nach 20 Jahren gilt die Schuld als getilgt – wenn der oder die Auszubildende sich um Tilgung und Mitwirkung im Rückzahlungsverfahren bemüht hat, d.h. im gesamten Rückzahlungszeitraum den Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist oder gegen diese nur geringfügig verstoßen hat.

Quelle:

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung.html

Freu dich doch, dass der Staat dein Studium vorwiegend finanziert hat.

Alles Gute für deine Zukunft!

Doch, das ist so. Deshalb ist Bafög ja auch so eine gute Sache. Mitunter ein wenig zu gut vielleicht, aber trotzdem im Großen und Ganzen etwas, worauf die Bundesrepublik stolz sein sollte.

Das Geld war ja nicht als Taschengeld oder zum Vermögensaufbau gedacht, sondern damit du davon leben konntest. Du hast davon Miete bezahlt, Essen, Material etc. Bafög bekommen nur diejenigen, deren Eltern nicht oder nur teilweise für sie aufkommen können. Freu dich also, dass du Unterstützung bekamst, als du sie brauchtest, und dass nicht nur die Reichen studieren dürfen.

Lasse Dir von der BAföG-Stelle papierschriftlich bestätigen, daß die Höhe der Rückforderung korrekt ist bzw.

über 30 000 Euro geschenkt

daß dies korrekt ist.

So würde ich zumindest vorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..